
Kennzahl: 2122
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Berufsbildungsausschuss
- Der Berufsbildungsausschuss ist der einzige nach dem IHK-Gesetz vorgeschriebene Ausschuss.
- Er ist - wie die Prüfungsausschüsse - „drittelparitätisch“ besetzt, d. h. jeweils 6 Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sowie Vertreter der beruflichen Schulen. Hinzu kommen Stellvertreter in gleicher Anzahl. Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-vertreter sind voll stimmberechtigt, die Vertreter der Schulen haben nur ein eingeschränktes Stimmrecht.
- Die Amtsdauer des Berufsbildungsausschusses beträgt vier Jahre. Die Berufung der Mitglieder des Berufsbildungsausschusses erfolgt durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
- Er beschließt regionale Rechtsvorschriften für Zusatzqualifikationen sowie Regelungen in der Weiterbildung.
- Er ist bei den die berufliche Aus- und Weiterbildung betreffenden grundlegenden Themen zu hören.
- Die IHK ist verpflichtet dem Berufsbildungsausschuss regelmäßig über die Aktivitäten im Bereich der Ausbildung, Ausbildungsstatistik, Weiterbildungsstatistik und Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung zu berichten.
- Der Vorsitz wechselt alle zwei Jahre.
Vorsitzender
- Thorsten Schmidt
Stellvertretende Vorsitzende
- Sonja Anton
