Kennzahl: 2122
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Berufsbildungsausschuss

  • Der Berufsbildungsausschuss ist der einzige nach dem IHK-Gesetz vorgeschriebene Ausschuss.
  • Er ist - wie die Prüfungsausschüsse - „drittelparitätisch“ besetzt, d. h. jeweils 6 Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sowie Vertreter der beruflichen Schulen. Hinzu kommen Stellvertreter in gleicher Anzahl. Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-vertreter sind voll stimmberechtigt, die Vertreter der Schulen haben nur ein eingeschränktes Stimmrecht.
  • Die Amtsdauer des Berufsbildungsausschusses beträgt vier Jahre. Die Berufung der Mitglieder des Berufsbildungsausschusses erfolgt durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
  • Er beschließt regionale Rechtsvorschriften für Zusatzqualifikationen sowie Regelungen in der Weiterbildung.
  • Er ist bei den die berufliche Aus- und Weiterbildung betreffenden grundlegenden Themen zu hören.
  • Die IHK ist verpflichtet dem Berufsbildungsausschuss regelmäßig über die Aktivitäten im Bereich der Ausbildung, Ausbildungsstatistik, Weiterbildungsstatistik und Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung zu berichten.
  • Der Vorsitz wechselt alle zwei Jahre.

Vorsitzender

  • Thorsten Schmidt

Stellvertretende Vorsitzende

  • Sonja Anton

Ansprechpartner

Porträt Jürgen Tilk (jpg) | September 2022

Geschäftsbereich: Beruf und Bildung | Funktion: Geschäftsbereichsleiter

Dipl.-Betriebswirt (FH) Jürgen Tilk M. A.

Tel.: +49 681 9520-755Fax: +49 681 9520-788E-Mail: