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Carnet ATA/CPD elektronisch beantragen (eCarnet)
Neues Standardverfahren ab August 2023
Das e-ata-System der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes ist eine webbasierte Anwendung zur digitalen Beantragung und Bearbeitung von Carnets ATA/CPD. Der Ausdruck der so beantragten und ausgestellten Carnets erfolgt in der IHK. Der Kunde kann das ausgedruckte Carnet in Saarbrücken nach vorheriger Terminabsprache abholen.
Carnet ATA/CPD - so geht´s! Ihr Weg zum eCarnet
Technische Voraussetzungen
Folgende Technik benötigen Sie, um ein Carnet online zu beantragen:
- Internet-Anschluss
- PC oder Laptop mit einem Internet-Browser
(Wichtig ist, einen aktuellen Browser zu nutzen. Optimal sind: Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari. Internet Explorer eignet sich eher nicht.) - Zugang zum e-ata-System www.e-ata.de/saarland
Registrierung bei e-ata.de/saarland
- Registrieren Sie sich noch heute, es geht ganz einfach:
www.e-ata.de/saarland
- eCarnet-Admin benennen
(Person im Unternehmen, die u.a. gegenüber der IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer im System anlegt und verwaltet.)
Informationen zum eCarnet-Admin, weiteren eCarnet-Nutzern und zur Registrierung enthält das Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung".
Beantragung Carnet ATA/CPD
Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie Carnets beantragen.
Hinweise:
- Loggen Sie sich hierfür in ihr Unternehmenskonto unter www.e-ata.de/saarland ein und drücken Sie den Button “neues Carnet ATA“ in derWerkzeugliste.
- Nun füllen Sie die benötigten Informationen aus. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.
Bewilligung und Druck erfolgen durch die IHK, anschließend können Sie sich das Carnet bequem zuschicken lassen oder aber Sie holen es bei der IHK ab.
Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung".
Hinweise:
- Ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK dürfen keine Änderung oder Ergänzungen vorgenommen werden
- Soll ein Carnet nochmals verwendet werden, obwohl ursprünglich nur eine Reise geplant war, besteht die Möglichkeit, die zusätzlich benötigten und bereits ausgefüllten Einlageblätter von der IHK einfügen zu lassen.
- Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich noch im Ausland befinden, ist ein Ersatz-Carnet bei der IHK zu beantragen. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte umgehend mit der IHK in Verbindung.
- Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich bereits wieder in der EU befinden, müssen die Waren beim zuständigen Zollamt zur Besichtigung vorgeführt werden. Das Zollamt bestätigt auf dem Bereinigungsbescheid, dass sich die Ware wieder in der EU befindet (dies ist wichtig, um mögliche Zollforderungen aus dem Ausland zu vermeiden).
- Bei nicht ordnungsgemäß abgefertigten Carnets (z.B. kein Vermerk von der Wiedereifuhr in die EU) ist mit der IHK umgehend Rücksprache zu halten. Keinesfalls die Sache auf sich beruhen lassen.
Kosten
Eine genaue Übersicht der Kosten finden Sie hier.
Bescheinigungsstelle für Exportdokumente
Die Bescheinigungsstelle für Exportdokumente der IHK Saarland finden Sie hier:
IHK Saarland
Servicecenter Außenwirtschaft
Franz-Josef-Röder-Str. 9
66119 Saarbrücken
IHK Saarland
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