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Außenwirtschaftsförderung des Bundes
Die Bundesregierung fördert die Beteiligung an Auslandsmessen, Investitionsvorhaben, Absicherung von Auslandsgeschäften sowie Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. Daneben existieren Sonderprogramme für spezielle Branchen und Themen.
Exportfinanzierung
Exportkreditgarantien sowie Rohstoffgarantien der Bundesrepublik Deutschland sind seit Jahrzehnten etablierte und bewährte Außenwirtschaftsförderinstrumente der Bundesregierung.
Im Auftrag des Bundes informiert und berät die Euler Hermes Aktiengesellschaft die deutsche Wirtschaft in allen Fragen rund um die Absicherung ihrer Auslandsgeschäfte. Dabei sichern die Exportkreditgarantien („Hermesdeckungen“) deutsche Exporteure und die sie finanzierenden Banken gegen politische und wirtschaftliche Risiken ab.
Ein maßgeschneiderter und zuverlässiger Schutz vor Käufer- und Länderrisiken sind die wichtigsten Vorteile der staatlichen Exportkreditgarantien. Mit Garantien für Ungebundene Finanzkredite werden förderungswürdige Rohstoffprojekte im Ausland unterstützt.
Kontaktdaten:
Euler Hermes Aktiengesellschaft
Exportkreditgarantien und UFK-Garantien der Bundesrepublik Deutschland
Postadresse
Postfach 50 03 99, 22703 Hamburg
Hausanschrift
Gasstraße 27
22761 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 90
Telefax: +49 (0) 40 / 88 34 - 91 41
E-Mail: info@exportkreditgarantien.de
E-Mail: info@ufk-garantien.de
Website: www.agaportal.de
Im Auftrag des Bundes informiert und berät die Euler Hermes Aktiengesellschaft die deutsche Wirtschaft in allen Fragen rund um die Absicherung ihrer Auslandsgeschäfte. Dabei sichern die Exportkreditgarantien („Hermesdeckungen“) deutsche Exporteure und die sie finanzierenden Banken gegen politische und wirtschaftliche Risiken ab.
Ein maßgeschneiderter und zuverlässiger Schutz vor Käufer- und Länderrisiken sind die wichtigsten Vorteile der staatlichen Exportkreditgarantien. Mit Garantien für Ungebundene Finanzkredite werden förderungswürdige Rohstoffprojekte im Ausland unterstützt.
Kontaktdaten:
Euler Hermes Aktiengesellschaft
Exportkreditgarantien und UFK-Garantien der Bundesrepublik Deutschland
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Hausanschrift
Gasstraße 27
22761 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 90
Telefax: +49 (0) 40 / 88 34 - 91 41
E-Mail: info@exportkreditgarantien.de
E-Mail: info@ufk-garantien.de
Website: www.agaportal.de
Investitionsgarantien
Investitionsgarantien zur Absicherung von politisch verursachten Schäden bei Direktinvestitionen im Ausland
Die Bundesregierung unterstützt seit Jahrzehnten die deutsche Wirtschaft mit staatlichen Garantien bei Auslandsinvestitionen im Ausland. Unternehmen und Banken erhalten über diese Außenwirtschaftsförderung einen individuellen Schutz ihrer Auslandsaktivitäten.
Investitionsgarantien sind ein wichtiger Baustein in Finanzierung und Risikomanagement von Auslandsprojekten. Als effizientes Instrument zum Schutz gegen politische Risiken bewähren sie sich in schwierigen Phasen. Die Bundesregierung tritt als starker Partner der deutschen Wirtschaft nicht nur in der Finanzierungsphase, sondern auch im Vorfeld eines drohenden Schadens auf.
Die Durchführung und Bearbeitung dieser Fördermaßnahme übernimmt im Auftrag der Bundesregierung die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) als Mandatar des Bundes. PwC ist direkter Ansprechpartner für die Investoren und Banken in allen Fragen der Auslandsgeschäftsabsicherung.
Kontaktdaten:
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Alsterufer 1
20354 Hamburg
Postadresse
Postfach 30 17 50
20306 Hamburg
Hausanschrift
Website: www.investitionsgarantien.de
Die Bundesregierung unterstützt seit Jahrzehnten die deutsche Wirtschaft mit staatlichen Garantien bei Auslandsinvestitionen im Ausland. Unternehmen und Banken erhalten über diese Außenwirtschaftsförderung einen individuellen Schutz ihrer Auslandsaktivitäten.
Investitionsgarantien sind ein wichtiger Baustein in Finanzierung und Risikomanagement von Auslandsprojekten. Als effizientes Instrument zum Schutz gegen politische Risiken bewähren sie sich in schwierigen Phasen. Die Bundesregierung tritt als starker Partner der deutschen Wirtschaft nicht nur in der Finanzierungsphase, sondern auch im Vorfeld eines drohenden Schadens auf.
Die Durchführung und Bearbeitung dieser Fördermaßnahme übernimmt im Auftrag der Bundesregierung die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) als Mandatar des Bundes. PwC ist direkter Ansprechpartner für die Investoren und Banken in allen Fragen der Auslandsgeschäftsabsicherung.
Kontaktdaten:
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Alsterufer 1
20354 Hamburg
Postadresse
Postfach 30 17 50
20306 Hamburg
Hausanschrift
Telefon: +49 (0) 40 6378-2066
E-Mail: investitionsgarantien@de.pwc.com
Website: www.investitionsgarantien.de
Entbürokratisierung in der Außenwirtschaftsförderung
Die Bundesregierung hat in den letzten Monaten zahlreiche Initiativen
zur Entbürokratisierung auf den Weg gebracht, darunter insbesondere
Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und das
Bürokratieentlastungsgesetz IV. In diesem Sinne hat die Bundesregierung
auch ein Entlastungspaket für die Garantieinstrumente der
Außenwirtschaftsförderung beschlossen. Ziel des Entlastungspaketes sind
einfachere und schnellere Antrags- und Entscheidungsverfahren bei den
Exportkredit- und den Investitionsgarantien des Bundes.
Die Garantieinstrumente werden schon heute vor allem vom Mittelstand genutzt. Rund drei Viertel aller mit Exportkreditgarantien abgesicherten Geschäfte kommen von KMU. Bei den Investitionsgarantien wurden 70 Prozent der im Jahr 2023 genehmigten Anträge von kleinen und mittleren Unternehmen gestellt. Dabei verschlanken die beschlossenen Maßnahmen das Verfahren entlang der gesamten Prozesskette – vom Antrag auf Übernahme einer Garantie bis nach Abschluss des Entschädigungsverfahrens.
Insgesamt hat sich die Bundesregierung auf 20 Entlastungsmaßnahmen für die Exportkredit- und Investitionsgarantien verständigt. Diese werden sukzessive im Laufe dieses Jahres umgesetzt und kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit überprüft. Die Vielzahl an Vereinfachungen soll in Summe zu messbarer Entlastung und Verfahrungsbeschleunigung führen.
Das Entlastungspaket für die Exportkreditgarantien des Bundes sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:
Entlastungspaket für die Exportkreditgarantien
Die Garantieinstrumente werden schon heute vor allem vom Mittelstand genutzt. Rund drei Viertel aller mit Exportkreditgarantien abgesicherten Geschäfte kommen von KMU. Bei den Investitionsgarantien wurden 70 Prozent der im Jahr 2023 genehmigten Anträge von kleinen und mittleren Unternehmen gestellt. Dabei verschlanken die beschlossenen Maßnahmen das Verfahren entlang der gesamten Prozesskette – vom Antrag auf Übernahme einer Garantie bis nach Abschluss des Entschädigungsverfahrens.
Insgesamt hat sich die Bundesregierung auf 20 Entlastungsmaßnahmen für die Exportkredit- und Investitionsgarantien verständigt. Diese werden sukzessive im Laufe dieses Jahres umgesetzt und kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit überprüft. Die Vielzahl an Vereinfachungen soll in Summe zu messbarer Entlastung und Verfahrungsbeschleunigung führen.
Das Entlastungspaket für die Exportkreditgarantien des Bundes sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:
- Mehr Entscheidungen in niedrigschwelligen Gremien – dadurch Beschleunigung der Antragsbearbeitung und -entscheidung.
- Die Antragsprüfung wird entschlackt – eine Reihe von Sonderprüfungen entfällt oder wird in bestehende Prüfschritte integriert.
- Der Anwendungsbereich für die digitale Lieferanten- und Finanzkreditdeckung (click&cover) wird ausgeweitet.
- Durch den Einsatz von KI werden Prozesse beschleunigt.
- Die Anzahl an Originaldokumenten, die im Antragsprozess notwendig sind, wird weiter reduziert.
- Bedingungswerke werden vereinfacht: Banken können leichter die Erfüllung der Voraussetzungen für die Auszahlung aus bundesgedeckten Krediten nachweisen. Und bei der Ausfuhrpauschal-Gewährleistung (APG) – einem vor allem von KMU genutzten Garantieinstrument – sind Bestimmungen zur Anrechnung jetzt weniger komplex.
- Nach einer Entschädigung durch den Bund ist der Deckungsnehmer verpflichtet, die bundesgedeckte Forderung weiter einzutreiben. Hier ist eine Entlastung bei der APG geplant – diese kommt insbesondere KMU zugute.
- Einführung Bürokratiecheck: Bei jeder Produkt- oder Prozessanpassung wird diese auf einen möglichen Mehraufwand für die Nutzer der Exportkreditgarantien hin überprüft.
- Bei Investitionen bis zu 5 Mio. Euro in unkritischen Zielländern wird ein vereinfachtes Antragsverfahren eingeführt, von dem insbesondere KMU profitieren werden. Im Grundsatz werden dabei alle für die Antragstellung erforderlichen Informationen im Antragsformular zusammengefasst. Zusätzliche Unterlagen und Projektinformationen werden nur in wenigen Ausnahmefällen erforderlich.
- Der über die Garantievergabe entscheidende Interministerielle Ausschuss wird zukünftig die Möglichkeit haben, umfassende Grundsatzentscheidungen zu einem Investitionsprojekt insgesamt zu treffen, um im Anschluss schnell und unbürokratisch über einzelne Investitionsschritte innerhalb des Gesamtprojekts entscheiden zu können.
- In der Verwaltung laufender Investitionsgarantien wird der Bearbeitungsaufwand für die Unternehmen zukünftig erheblich vereinfacht – z.B. durch längere Laufzeiten bei der Verlängerung von Garantien und längere Fristen, in denen Einbringungen auf die Kapitalanlage gemeldet werden können. Zudem entfallen zukünftig Nachträge zu den Investitionsgarantien bei der klassischen Darlehenstilgung.
- Die Berichterstattungspflichten für Investitionsgarantien werden reduziert: So konzentrieren sich Berichtspflichten zu umweltbezogenen, sozialen oder menschenrechtlichen Auswirkungen eines Projekts zukünftig auf die Frühphase von Projekten, auf die Umsetzung von Maßnahmenplänen und Auflagen, auf Projekte mit potentiell erhöhten Risiken in diesem Bereich sowie besondere Vorkommnisse. Dies gilt auch für alle bereits bestehenden Garantien.
Entlastungspaket für die Exportkreditgarantien
UFK-Garantien
Die Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) sind integraler Bestandteil der Rohstoffstrategie der Bundesregierung. Sie sichern Kreditgeber von Rohstoffvorhaben im Ausland gegen wirtschaftliche und politische Kreditausfallrisiken ab.
UFK-Garantien: Grundzüge (agaportal.de)
UFK-Garantien: Grundzüge (agaportal.de)
In- und Auslandsmesseförderungsprogramm
Das In- und Auslandsmesseförderungsprogramm des Bundes findet sich auf der Homepage der AUMA.
Ausstellung- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.
Littenstrasse 9
10179 Berlin
Tel. (0 30) 24 00 0-0
Fax (0 30) 24 00 0-2 63
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin
Tel. (0 18 88) 6 15-0
Fax (0 18 88) 6 15-70 10
Ausstellung- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.
Littenstrasse 9
10179 Berlin
Tel. (0 30) 24 00 0-0
Fax (0 30) 24 00 0-2 63
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin
Tel. (0 18 88) 6 15-0
Fax (0 18 88) 6 15-70 10
Exportinitiative Gesundheitswirtschaft
Mit der Exportinitiative Gesundheitswirtschaft unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die deutsche Gesundheitswirtschaft noch stärker als bisher. Ziel ist es, Deutschlands Stellung als eines der führenden Exportländer gesundheitswirtschaftlicher Produkte und Dienstleistungen zu sichern und auszubauen.
Dafür erforderliches spezielles Expertenwissen hat das Ministerium bei Germany Trade & Invest (GTAI) gebündelt, der Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing der Bundesregierung. Die GTAI setzt die Exportinitiative Gesundheitswirtschaft um.
Kontakt:
Exportinitiative Gesundheitswirtschaft
Germany Trade and Invest
Friedrichstraße 60
10117 Berlin
Telefon: +49(0)30 200 099 – 0
www.exportinitiative-gesundheitswirtschaft.de
Dafür erforderliches spezielles Expertenwissen hat das Ministerium bei Germany Trade & Invest (GTAI) gebündelt, der Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing der Bundesregierung. Die GTAI setzt die Exportinitiative Gesundheitswirtschaft um.
Kontakt:
Exportinitiative Gesundheitswirtschaft
Germany Trade and Invest
Friedrichstraße 60
10117 Berlin
Telefon: +49(0)30 200 099 – 0
www.exportinitiative-gesundheitswirtschaft.de
Exportförderung Agrar- und Ernährungswirtschaft
Zur Erschließung weltweit wachsender Märkte und der Pflege bestehender Absatzmärkte sind viele deutsche Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft auf fachliche und finanzielle Unterstützung angewiesen. Unter Einbindung der Außenwirtschaftsförderinstrumente der Bundesregierung und der Wirtschaft, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) deshalb zusätzlich ein Förderprogramm zur Unterstützung der Exportbemühungen der deutschen Unternehmen auf den Weg gebracht
Dieses Förderprogramm enthält eine Vielzahl konkreter Maßnahmen der Wirtschaft zur Marktpflege und Markterschließung, die das BMEL finanziell unterstützen oder auch selbst in Auftrag geben kann.
Kontakt:
Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft
Referat 424 – Internationale Grundstoffpolitik, Export, Absatzförderung
Dr. Artur Ickstadt
Tel. 0 30 / 18 529 - 45 47
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
E-Mail: 424@bmel.bund.de
Internet: www.agrarexportfoerderung.de
Dieses Förderprogramm enthält eine Vielzahl konkreter Maßnahmen der Wirtschaft zur Marktpflege und Markterschließung, die das BMEL finanziell unterstützen oder auch selbst in Auftrag geben kann.
Kontakt:
Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft
Referat 424 – Internationale Grundstoffpolitik, Export, Absatzförderung
Dr. Artur Ickstadt
Tel. 0 30 / 18 529 - 45 47
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
E-Mail: 424@bmel.bund.de
Internet: www.agrarexportfoerderung.de
Exportinitiativen Erneuerbare Energien / Energieeffizienz
Technologien und Know-how zur klimafreundlichen Energieversorgung "Made in Germany" sind weltweit gefragt. Immer mehr Regierungen, aber vor allem auch Unternehmen, erkennen: Erneuerbare Energien und Energieeffizienz senken die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen, leisten einen Beitrag zum Klimaschutz und helfen dabei, Kosten zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Die Exportinitiative Energie unterstützt Sie bei Ihrem Exportvorhaben
Mit dem Ziel, deutsche Technologien und Know-how weltweit zu positionieren, unterstützt die Exportinitiative Energie des BMWK Anbieter von klimafreundlichen Energielösungen bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Im Fokus stehen hierbei die Bereiche erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze und Speicher. Auch neue Technologien wie Power-to-Gas und Brennstoffzellen werden zunehmend in den Blick genommen.
Das Angebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen und unterstützt die Teilnehmenden durch Maßnahmen zur Marktvorbereitung sowie bei der Marktsondierung, -erschließung und -sicherung.
Die Exportinitiative Energie unterstützt deutsche Unternehmen dabei:
Geschäftsstelle Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Wallstraße 15
10179 Berlin
Internet: www.german-energy-solutions.de
Die Exportinitiative Energie unterstützt Sie bei Ihrem Exportvorhaben
Mit dem Ziel, deutsche Technologien und Know-how weltweit zu positionieren, unterstützt die Exportinitiative Energie des BMWK Anbieter von klimafreundlichen Energielösungen bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Im Fokus stehen hierbei die Bereiche erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze und Speicher. Auch neue Technologien wie Power-to-Gas und Brennstoffzellen werden zunehmend in den Blick genommen.
Das Angebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen und unterstützt die Teilnehmenden durch Maßnahmen zur Marktvorbereitung sowie bei der Marktsondierung, -erschließung und -sicherung.
Die Exportinitiative Energie unterstützt deutsche Unternehmen dabei:
- Marktinformationen zu sammeln
- Exportmärkte zu bewerten und Risiken zu vermeiden
- Geschäftskontakte im Ausland zu knüpfen oder zu vertiefen
- Zeit und Kosten beim Markteintritt zu sparen
- Als Qualitätsanbieter "Made in Germany" sichtbar zu werden
- Die Förderstrategie der Exportinitiative Energie ist das Ergebnis kontinuierlicher Abstimmung mit der deutschen Wirtschaft. Aktuelle Informationen direkt aus den Auslandsmärkten sind Grundlage für die jährliche Überprüfung der Länderauswahl und Maßnahmenplanung.
Geschäftsstelle Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Wallstraße 15
10179 Berlin
Internet: www.german-energy-solutions.de
Public Private Partnership (PPP)
sequa ist eine weltweit tätige Entwicklungsorganisation und führt in enger Kooperation mit der deutschen Wirtschaft seit 1991 Projekte und Programme der internationalen Zusammenarbeit durch. Sitz des Unternehmens ist Bonn. sequa beschäftigt über 100 Mitarbeitende (2023) und erwirtschaftete einen Umsatz von 71 Mio. Euro (2022).
Schwerpunkt der Arbeit ist die Förderung des Privatsektors. sequa bietet Kompetenz und Erfahrung in den Geschäftsfeldern Kammer- und Verbandsförderung, Berufliche Bildung und Handelsförderung. Die Tätigkeit umfasst die Programmverwaltung ebenso wie das Projektmanagement und die Beratung.
Für die Finanzierung der Programme und Projekte akquirieren sie öffentliche Mittel nationaler und internationaler Geber. Die zentralen Kunden sind das BMZ und die Europäische Kommission. Die wichtigsten Partner in der Durchführung sind Kammern, Verbände, Bildungseinrichtungen und Unternehmen.
Wir sind eine gemeinnützige GmbH. Die Gesellschafter sind die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (BDA, BDI, DIHK, ZDH) und die GIZ. Ziel ist es, die Lebens- und Arbeitsbedingungen möglichst vieler Menschen zu verbessern.
sequa gGmbH
Alexanderstraße 10
53111 Bonn
Telefon: +49 (0) 228 98238-0
Internet: www.sequa.de
Schwerpunkt der Arbeit ist die Förderung des Privatsektors. sequa bietet Kompetenz und Erfahrung in den Geschäftsfeldern Kammer- und Verbandsförderung, Berufliche Bildung und Handelsförderung. Die Tätigkeit umfasst die Programmverwaltung ebenso wie das Projektmanagement und die Beratung.
Für die Finanzierung der Programme und Projekte akquirieren sie öffentliche Mittel nationaler und internationaler Geber. Die zentralen Kunden sind das BMZ und die Europäische Kommission. Die wichtigsten Partner in der Durchführung sind Kammern, Verbände, Bildungseinrichtungen und Unternehmen.
Wir sind eine gemeinnützige GmbH. Die Gesellschafter sind die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (BDA, BDI, DIHK, ZDH) und die GIZ. Ziel ist es, die Lebens- und Arbeitsbedingungen möglichst vieler Menschen zu verbessern.
sequa gGmbH
Alexanderstraße 10
53111 Bonn
Telefon: +49 (0) 228 98238-0
Internet: www.sequa.de
34. Ausschreibung des Netzwerks IraSME geöffnet bis 25.09.2024 // ZIM-Kooperationsprojekte
Die AiF Projekt GmbH möchte Sie in der Funktion als ZIM-Projektträger des BMWK und IraSME-Koordinationsbüro über die geöffnete 34. Ausschreibung des internationalen Fördernetzwerks IraSME informieren. Bis zum 25. September 2024 können mittelständische Unternehmen sowie kooperierende Forschungseinrichtungen aus den teilnehmenden Ländern und Regionen Anträge auf Förderung für ihre innovativen marktorientieren Forschungs- und Entwicklungsprojekte einreichen.
Am 19.06.24 findet außerdem ein Webinar zum Thema „IraSME – Vernetzen für internationale ZIM-Kooperationsprojekte“ statt, zu dem ab sofort eine kostenfreie Anmeldung möglich ist.
Für deutsche Antragstellende steht wie immer das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz als Förderinstrument zur Verfügung.
Die Ausschreibung in Kürze:
Was wird gefördert?
FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen mit hohem Markpotential, ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), weitere mittelständische Unternehmen, nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner von Unternehmen (gemäß Richtlinien der beteiligten Länder/Regionen)
Wie wird gefördert?
Für deutsche Antragstellende erfolgt die Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten.
Welche Länder?
Aktuell: Belgien (Flandern + Wallonien), Brasilien, Deutschland, Luxemburg, Türkei. Die Tschechische Republik wird voraussichtlich ab September 2024 ebenfalls an der Ausschreibung teilnehmen.
Auf folgenden Seiten sind Informationen zu der aktuellen IraSME-Ausschreibung einschließlich der teilnehmenden Länder/Regionen veröffentlicht:
ZIM: https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Artikel/internationale-ausschreibung-irasme.html (Deutsch)
IraSME: https://www.ira-sme.net/current-call/ (Englisch)
Am 19.06.24 findet außerdem ein Webinar zum Thema „IraSME – Vernetzen für internationale ZIM-Kooperationsprojekte“ statt, zu dem ab sofort eine kostenfreie Anmeldung möglich ist.
Für deutsche Antragstellende steht wie immer das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz als Förderinstrument zur Verfügung.
Die Ausschreibung in Kürze:
Was wird gefördert?
FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen mit hohem Markpotential, ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), weitere mittelständische Unternehmen, nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner von Unternehmen (gemäß Richtlinien der beteiligten Länder/Regionen)
Wie wird gefördert?
Für deutsche Antragstellende erfolgt die Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten.
Welche Länder?
Aktuell: Belgien (Flandern + Wallonien), Brasilien, Deutschland, Luxemburg, Türkei. Die Tschechische Republik wird voraussichtlich ab September 2024 ebenfalls an der Ausschreibung teilnehmen.
Auf folgenden Seiten sind Informationen zu der aktuellen IraSME-Ausschreibung einschließlich der teilnehmenden Länder/Regionen veröffentlicht:
ZIM: https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Artikel/internationale-ausschreibung-irasme.html (Deutsch)
IraSME: https://www.ira-sme.net/current-call/ (Englisch)