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Informationen zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen

COVID-19 hat auch Auswirkungen auf die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen. Das Umweltbundesamt (UBA) hat deshalb auf einer speziellen Website zahlreiche Informationen zusammengestellt, die regelmäßig aktualisiert werden. Diese Informationszusammenstellung zum Grenzverkehr mit Abfällen sowie zum Umgang mit Transportpapieren umfasst alle relevanten Behörden und Institutionen. Unternehmen sollen damit einen Überblick über aktuelle Regelungen und Anforderungen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene erhalten. Das UBA weist darauf hin, dass auf jeweiliger Ebene starke Unterschiede – etwa zwischen den EU-Mitgliedstaaten - bestehen können und dass sich aus den gesammelten Informationen keine Rechtsverbindlichkeit ableiten lässt. Folgende Informationen stehen zur Verfügung:

Informationen der EU-Kommission

Informationen für Deutschland

Informationen der zuständigen Behörden auf regionaler Ebene

Eine Übersicht, wie die einzelnen Behörden aktuell (in der COVID – 19 Krise) den Umgang mit Transportdokumenten und Notifizierungen gestalten, findet sich hier.

Die EU-Kommission arbeitet an einer entsprechenden Übersicht aus den Mitgliedstaaten, die anschließend hier veröffentlicht werden soll.