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Neue Abschlussbezeichnungen: Bachelor-/Master Professional
Mit der Neufassung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 01.01.2020 wurden die Voraussetzungen zur Einführung neuer Abschlussbezeichnungen „Bachelor-/Master Professional“ für die Abschlüsse der höherqualifizierenden Berufsbildung geschaffen.
Deren Einführung folgt jedoch keinem Automatismus! Zunächst muss die Verordnung für jeden Fortbildungsabschluss individuell vom Verordnungsgeber (BMBF) überarbeitet, neu erlassen und im Bundesanzeiger veröffentlicht worden sein. Erst dann dürfen die neuen Abschlussbezeichnungen auf unseren Zeugnissen und Urkunden ausgewiesen und vom Abschlussinhaber geführt werden.
Die neuen Abschlussbezeichnungen haben keine Rückwirkung! Die Anwendung der Bezeichnungen "Bachelor-/Master Professional" auf Fortbildungsabschlüsse, die auf Basis der vorangegangenen Verordnungen in der Vergangenheit erworben wurden, ist nach heutigem Kenntnisstand leider nicht möglich.
Deren Einführung folgt jedoch keinem Automatismus! Zunächst muss die Verordnung für jeden Fortbildungsabschluss individuell vom Verordnungsgeber (BMBF) überarbeitet, neu erlassen und im Bundesanzeiger veröffentlicht worden sein. Erst dann dürfen die neuen Abschlussbezeichnungen auf unseren Zeugnissen und Urkunden ausgewiesen und vom Abschlussinhaber geführt werden.
Die neuen Abschlussbezeichnungen haben keine Rückwirkung! Die Anwendung der Bezeichnungen "Bachelor-/Master Professional" auf Fortbildungsabschlüsse, die auf Basis der vorangegangenen Verordnungen in der Vergangenheit erworben wurden, ist nach heutigem Kenntnisstand leider nicht möglich.