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Vorfristige Rückzahlung von erhaltenen Hilfen
Antragsteller bzw. deren Berater können sich im Falle einer im Rahmen der Selbstüberprüfung festgestellten Rückzahlungsverpflichtung unter Angabe des jeweiligen Aktenzeichens des Bewilligungsbescheids und des voraussichtlichen Rückzahlungsbetrages per Mail an die jeweilige Bewilligungsstelle wenden. Nur diese kann die erforderlichen Informationen zur Rückabwicklung, insbesondere die Bankverbindung, erteilen.
Die entsprechenden Mitteilungen sind an folgende Mailadressen zu versenden:
soforthilfe@wirtschaft.saarland.de
für die Kleinunternehmer-Soforthilfe und die
Mittelstandshilfe Corona
bundeshilfe@wirtschaft.saarland.de
für die Soforthilfe Corona
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Mittelstandshilfe Corona
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