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Berufsbildungsausschuss
- Der Berufsbildungsausschuss ist der einzige nach dem IHK-Gesetz vorgeschriebene Ausschuss.
- Er ist - wie die Prüfungsausschüsse - „drittelparitätisch“ besetzt, d. h. jeweils 6 Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sowie Vertreter der beruflichen Schulen. Hinzu kommen Stellvertreter in gleicher Anzahl. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sind voll stimmberechtigt, die Vertreter der Schulen haben nur ein eingeschränktes Stimmrecht.
- Die Amtsdauer des Berufsbildungsausschusses beträgt vier Jahre. Die aktuelle Berufungsperiode begann am 15. November 2014. Die Berufung der Mitglieder des Berufsbildungsausschusses erfolgt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- Er beschließt regionale Rechtsvorschriften für Zusatzqualifikationen sowie Regelungen in der Weiterbildung.
- Er ist bei den die berufliche Aus- und Weiterbildung betreffenden grundlegenden Themen zu hören.
- Die IHK ist verpflichtet dem Berufsbildungsausschuss regelmäßig über die Aktivitäten im Bereich der Ausbildung, Ausbildungsstatistik, Weiterbildungsstatistik und Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung zu berichten.
- Der Vorsitz wechselt alle zwei Jahre.
Vorsitzender
- Thorsten Schmidt
Stellvertretende Vorsitzende
- Sonja Anton