Kennzahl: 9.15792

Beratungszuschuss

Förderprogramme

INQA-Coaching - Innovationsprozesse im Unternehmen fördern

INQA-Coaching fördert durch die Bezuschussung von Beratungskosten die Entwicklung nachhaltiger Strategien und passgenauer Lösungen für die digitale Transformation, Fachkräftesicherung und eine zukunftsfähige Unternehmenskultur.

  • Professionelle Prozessberatung zur Entwicklung von passgenauen Lösungen für die digitale Transformation

  • Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland.

  • Die Förderung umfasst 12 Beratungstage, die Förderquote beträgt 80%.

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss

  • Nach der Feststellung eines Veränderungsbedarfes und der Förderfähigkeit durch die Erstberatungsstelle wird ein Beraterscheck ausgestellt

Digitale Veränderungen betreffen alle Bereiche Ihres Unternehmens – von der Personalpolitik bis zur Arbeitsorganisation. INQA-Coaching unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, diese Veränderungen erfolgreich zu gestalten. Unter Einbindung Ihrer Mitarbeitenden und mit bewährten Methoden für Lern- und Experimentierräume fördern zertifizierte Coaches die Entwicklung innovativer Lösungen.

Förderumfang:
  • Bis zu 12 Beratungstage
  • 80 % Förderung der Beratungskosten
  • Für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden, mindestens zwei Jahre am Markt, Jahresumsatz < 50 Mio. Euro
Nach der Feststellung des Veränderungsbedarfs erhalten Sie einen Beraterscheck, mit dem Sie zusammen mit Ihren Mitarbeitenden eine begleitende Prozessberatung starten. Auf diese Weise wird ein betrieblicher Lern- und Entwicklungsprozess angestoßen, der Ihr Unternehmen nachhaltig zukunftsfähig und widerstandsfähig macht.


Go-Inno

Bei der go-Inno Innovationsberatung können KMU Innovationsgutscheine für Beraterkosten bei Produkt- oder technischen Verfahrensinnovationen sowie zur Professionalisierung des Innovationsmanagements in Anspruch nehmen.

  • Externe Beratungsdienstleistungen bei einem vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen.

  • Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland.

  • Bis zu 50 % zu den Beratungskosten (exklusive USt)

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss

  • Der Gutschein kann direkt von dem Beratungsunternehmen ausgestellt und eingelöst werden.

Mit den BMWi-Innovationsgutscheinen wird die für die Wettbewerbsfähigkeit entscheidende Innovationsfähigkeit von KMU gefördert. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen stehen aufgrund mangelnder zeitlicher und personeller Ressourcen in den immer schneller werdenden Innovationszyklen und der Komplexität des Wirtschaftsgeschehens vor großen Herausforderungen. Die Entwicklung von innovativen Produkten und Verfahren sind jedoch Erfolgsfaktoren.


Go-digital

Die digitale Transformation betrifft alle Branchen und Geschäftsbereiche. Die Digitalisierung in allen Geschäftsprozessen zu etablieren, um sich nachhaltig am Wettbewerb behaupten zu können, ist aktuell eine der größten Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen. Das Programm „go-digital“ bietet praxiswirksame Beratungsleistungen für KMU, um mit den Entwicklungen Schritt halten zu können.

  • Externe Beratungsdienstleistungen bei einem vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen.

  • Kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz in Deutschland.

  • Bis zu 50 % zu den Beratungskosten (exklusive USt.)

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss

  • Zur Entlastung von bürokratischen Erfordernissen übernimmt das beratende Unternehmen sowohl Antragstellung als auch Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung.

Das Förderprogramm go-digital fördert gezielte Beratungs- und Umsetzungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen in den Modulen „Digitale Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ in rechtlich selbständigen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial. Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen und einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.