Kennzahl: 9.18001

Fachreferent/in für arbeitsrechtliche Spezialgesetze (IHK)

Zielgruppe

Die Bildungsmaßnahme zielt ab auf Personen, zu deren beruflichem Tätigkeitsfeld der Umgang mit dem Arbeitsrecht gehört und die auf die Kenntnis arbeitsrechtlicher Normen angewiesen sind. Hierzu zählen insbesondere

  • Arbeitgeber bzw. deren Mitarbeiter in Personalangelegenheiten, Personalreferenten oder Personalsachbearbeiter,
  • darüber hinaus auch Vertreter von Arbeitnehmerinteressen wie Betriebsratsmitglieder oder Gewerkschaftsmitarbeiter,
  • Funktionsträger wie Sicherheitsbeauftragte, Frauenbeauftragte,
  • sonstige Personen (Journalisten und Autoren, Arbeitsvermittler, Mitarbeiter arbeitsrechtlich ausgerichteter Anwaltskanzleien, ...).

Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten hierarchischen Ebene im Unternehmen spielt hierbei keine Rolle.

Bezüglich der Vorbildung wird der mittlere Bildungsabschluss / Realschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf, der rechtliche Bezüge aufweist (insbesondere kaufmännische Ausbildungsberufe), oder die Fachhochschulreife / das Fachabitur oder die allgemeine Hochschulreife / das Abitur empfohlen.

Der Lehrgang kann nach vorheriger Beratung auch von Personen, die diese Voraussetzungen nicht oder nur zum Teil erfüllen, belegt werden, wenn zu erwarten ist, dass sie das Lehrgangsziel auch ohne einen der genannten Bildungsabschlüsse erreichen werden.


Ziele

Lehrgangsziel ist es, den Teilnehmer mit den wichtigsten Regelungen aus dem Arbeitszeitrecht, dem technischen und gesundheitlichen Arbeitsschutz, dem sozialen Arbeitsschutz, dem Elternrecht sowie ausgewählten arbeitsrechtlichen Normen aus dem Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht vertraut zu machen.


Der Lehrgang soll den Teilnehmer dazu befähigen,
  • einfache Rechtsprobleme aus den genannten Gebieten selbst zu lösen,
  • bei komplexen Rechtsproblemen zumindest eine richtige Einordnung vornehmen zu können, um etwa zu wissen, in welchen Situationen juristische Experten zugezogen werden sollten,
  • das Fachvokabular zu verstehen,

und so etwa in der Rolle des Arbeitgebers, Personalleiters oder Personalsachbearbeiters typische Problemstellungen aus den genannten Rechtsgebieten selbst zu lösen oder in der Rolle eines Betriebsratsmitglieds oder Gewerkschaftsfunktionärs die Einhaltung von Arbeitgeberpflichten überwachen und rechtlich fundiert argumentieren zu können.


Inhalt

Der Zertifikatslehrgang besteht aus 6 Modulen:
  • Modul 1: Grundlagen im Recht
  • Modul 2: Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung und Urlaub
  • Modul 3: Technischer und gesundheitlicher Arbeitsschutz
  • Modul 4: Sozialer Arbeitsschutz
  • Modul 5: Elternschaft im Arbeitsrecht
  • Modul 6: Arbeitsrechtlich relevante Regelungen aus dem Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Abschlussbezeichnung

IHK-Zertifikat

Dauer

  • 164 (Zeit-) Stunden

Ansprechpartner

ZAR
Zentrum für Aus- und Fortbildung im Recht

Wendalinus-Str. 2
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