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Beratung und Förderung
Beratung
Der Einsatz energieeffizienter Technologien oder die Einführung eines Energiemanagementsystems sind oftmals mit erheblichen Investitionen verbunden. Damit sie sich auch rechnen, sollte zuvor eine genaue Analyse der betrieblichen Situation erfolgen. Externe Experten können dabei wertvolle Hilfestellung leisten und auch in der Implementierungsphase unterstützen. Häufig helfen sie auch bei der Inanspruchnahme von Fördermaßnahmen.
In Kooperation mit der saarländischen Energiewirtschaft hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes (MWAEV) die Informationskampagne „Energieberatung Saar“ aufgelegt. Das Angebot richtet sich an Privathaushalte, Kommunen und Unternehmen. Als Beratungszentrum für Energie und Umwelt informiert die ARGE SOLAR Saarland e.V.Interessenten kostenfrei unter der Hotline 0681/501-2030 sowie unter der E-Mail energieberatung@wirtschaft.saarland.de über Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie finanzielle Förderprogramme. Weitere Informationen unter: "Energieberatung Saar".
Auch das Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES gGmbH) berät Unternehmen bei der Initiierung, Konzeption und Umsetzung von innovativen Maßnahmen zur rationellen Energienutzung und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Dabei werden energietechnische, energiewirtschaftliche und stoffstromorientierte Fragestellungen im Bedarfsfall integriert bzw. systemisch betrachtet.
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) betreibt die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Hier finden sich u.a. zugelassene Experten für das Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“.
In Kooperation mit der saarländischen Energiewirtschaft hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes (MWAEV) die Informationskampagne „Energieberatung Saar“ aufgelegt. Das Angebot richtet sich an Privathaushalte, Kommunen und Unternehmen. Als Beratungszentrum für Energie und Umwelt informiert die ARGE SOLAR Saarland e.V.Interessenten kostenfrei unter der Hotline 0681/501-2030 sowie unter der E-Mail energieberatung@wirtschaft.saarland.de über Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie finanzielle Förderprogramme. Weitere Informationen unter: "Energieberatung Saar".
Auch das Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES gGmbH) berät Unternehmen bei der Initiierung, Konzeption und Umsetzung von innovativen Maßnahmen zur rationellen Energienutzung und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Dabei werden energietechnische, energiewirtschaftliche und stoffstromorientierte Fragestellungen im Bedarfsfall integriert bzw. systemisch betrachtet.
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) betreibt die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Hier finden sich u.a. zugelassene Experten für das Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“.
Förderung
Für Investitionen zur Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz stehen Unternehmen zahlreiche Förderprogramme und Finanzhilfen zur Verfügung.
Mit der Online-Förderdatenbank des Bundes gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: Online-Förderdatenbank des Bundes.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt Unternehmen zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen bspw. im Bereich der Produktionsanlagen und -prozesse oder für die Modernisierung bzw. den Neubau gewerblich genutzter Gebäude.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist von der Bundesregierung mit der Durchführung zahlreicher Förderprogramme beauftragt. Die Palette reicht von der Einführung von Energiemanagementsystemen über das Heizen mit Erneuerbaren Energien und die Modernisierung und Neuerrichtung von Klima- und Kälteanlagen bis zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien.
Darüber hinaus fördert das BAFA mit dem Programm „Energieberatung im Mittelstand“ Energieberatungen in kleinen und mittleren Unternehmen, um Informationsdefizite zu überwinden und um Energiesparpotenziale in den Unternehmen zu erschließen.
Wichtig für die Antragsverfahren der verschiedenen Förderprogramme ist der Zeitpunkt der Antragsstellung. Förderinteressierte sollten sich deshalb bei der KfW oder dem BAFA über die entsprechenden Regularien informieren und sich ggf. von deren Mitarbeitern/innen beraten lassen.
Mit der Online-Förderdatenbank des Bundes gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: Online-Förderdatenbank des Bundes.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt Unternehmen zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen bspw. im Bereich der Produktionsanlagen und -prozesse oder für die Modernisierung bzw. den Neubau gewerblich genutzter Gebäude.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist von der Bundesregierung mit der Durchführung zahlreicher Förderprogramme beauftragt. Die Palette reicht von der Einführung von Energiemanagementsystemen über das Heizen mit Erneuerbaren Energien und die Modernisierung und Neuerrichtung von Klima- und Kälteanlagen bis zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien.
Darüber hinaus fördert das BAFA mit dem Programm „Energieberatung im Mittelstand“ Energieberatungen in kleinen und mittleren Unternehmen, um Informationsdefizite zu überwinden und um Energiesparpotenziale in den Unternehmen zu erschließen.
Wichtig für die Antragsverfahren der verschiedenen Förderprogramme ist der Zeitpunkt der Antragsstellung. Förderinteressierte sollten sich deshalb bei der KfW oder dem BAFA über die entsprechenden Regularien informieren und sich ggf. von deren Mitarbeitern/innen beraten lassen.
Förderprogramm Klimaschutzverträge - Unterstützung für Investitionen in klimafreundliche Produktionsanlagen
Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen mit dem Förderprogramm Klimaschutzverträge dabei, in klimafreundliche Produktionsanlagen zu investieren, die andernfalls zu risikobehaftet und nicht wirtschaftlich wären. Hierdurch sollen unmittelbar große Mengen Treibhausgas eingespart und die dringend notwendige Markttransformation angestoßen werden. Durch die Klimaschutzverträge soll ein Anreiz gesetzt werden, die erforderlichen Technologien und Infrastrukturen schon jetzt in Deutschland zu entwickeln und zu bauen. Dadurch entstehen etwa Produktionsanlagen und Transportwege für Wasserstoff, Know-how in der Finanzierung, dem Bau und dem Betrieb von klimafreundlichen Anlagen sowie Märkte für klimafreundliche Endprodukte (sogenannte grüne Leitmärkte). Insgesamt sollen hierfür Mittel in zweistelliger Milliardenhöhe zur Verfügung gestellt werden.
Das Förderprogramm ist als Auktionsverfahren ausgestaltet. Dies bedeutet, dass die Unternehmen im Bieterverfahren mitteilen, in welcher Höhe sie staatliche Unterstützung benötigen, um mit der angestrebten transformativen Technologie eine Tonne CO2 einzusparen. Eine variable Förderung soll den geförderten Unternehmen über 15 Jahre gezahlt werden. Die Höhe der variablen Förderung richtet sich nach den jeweiligen CAPEX- und OPEX-Mehrkosten der klimafreundlichen Anlage im Vergleich zur konventionellen Anlage.
Das erste, viermonatige Gebotsverfahren läuft seit dem 12.03.2024. Die Bundesregierung stellt für das erste Gebotsverfahren ein Fördervolumen von vier Milliarden Euro zur Verfügung. Am ersten Förderaufruf können nur Unternehmen teilnehmen, die im Sommer 2023 das Vorbereitende Verfahren mit einem zulässigen Antrag durchlaufen haben. Diese sind nun aufgefordert, ein Gebot abzugeben. Vorhaben mit dem günstigsten und besten Gebot erhalten einen Zuschlag. Es werden weitere Gebotsverfahren folgen. Unternehmen, die sich an dem Vorbereitenden Verfahren im Sommer 2023 nicht mit einem zulässigen Antrag beteiligt haben, können an späteren, noch folgenden Gebotsverfahren teilnehmen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.klimaschutzvertraege.info. Dort finden Sie die aktualisierte Förderrichtlinie, Formulare für das vorbereitende Vorverfahren und ein Handbuch mit Informationen und Erläuterungen zur Regulierung und zum Prozess.
Kontakt: klimaschutzvertraege@bmwk.bund.de
Das Förderprogramm ist als Auktionsverfahren ausgestaltet. Dies bedeutet, dass die Unternehmen im Bieterverfahren mitteilen, in welcher Höhe sie staatliche Unterstützung benötigen, um mit der angestrebten transformativen Technologie eine Tonne CO2 einzusparen. Eine variable Förderung soll den geförderten Unternehmen über 15 Jahre gezahlt werden. Die Höhe der variablen Förderung richtet sich nach den jeweiligen CAPEX- und OPEX-Mehrkosten der klimafreundlichen Anlage im Vergleich zur konventionellen Anlage.
Das erste, viermonatige Gebotsverfahren läuft seit dem 12.03.2024. Die Bundesregierung stellt für das erste Gebotsverfahren ein Fördervolumen von vier Milliarden Euro zur Verfügung. Am ersten Förderaufruf können nur Unternehmen teilnehmen, die im Sommer 2023 das Vorbereitende Verfahren mit einem zulässigen Antrag durchlaufen haben. Diese sind nun aufgefordert, ein Gebot abzugeben. Vorhaben mit dem günstigsten und besten Gebot erhalten einen Zuschlag. Es werden weitere Gebotsverfahren folgen. Unternehmen, die sich an dem Vorbereitenden Verfahren im Sommer 2023 nicht mit einem zulässigen Antrag beteiligt haben, können an späteren, noch folgenden Gebotsverfahren teilnehmen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.klimaschutzvertraege.info. Dort finden Sie die aktualisierte Förderrichtlinie, Formulare für das vorbereitende Vorverfahren und ein Handbuch mit Informationen und Erläuterungen zur Regulierung und zum Prozess.
Kontakt: klimaschutzvertraege@bmwk.bund.de