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Aufstiegsbonus (Meisterbonus) 2026
Die nachfolgenden Informationen gelten ausschließlich für Fortbildungsabschlüsse ab dem 01.01.2026 (Zeugnisdatum).
Für Abschlüsse mit Zeugnisdatum davor bitte hier klicken.
Die saarländische Landesregierung würdigt den Abschluss einer IHK-Fortbildungsprüfung ab 2026 mit einer Bonuszahlung in Höhe von 2.000,- Euro.
Die Fortbildungsqualifikation muss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR), Niveau 6 oder 7, verbindlich zugeordnet sein. Die DQR-Zuordnung muss auf dem Zeugnis vermerkt sein.
Der Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz des Antragstellers muss bei Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung im Saarland nachgewiesen werden.
Für Abschlüsse mit Zeugnisdatum davor bitte hier klicken.
Die saarländische Landesregierung würdigt den Abschluss einer IHK-Fortbildungsprüfung ab 2026 mit einer Bonuszahlung in Höhe von 2.000,- Euro.
Die Fortbildungsqualifikation muss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR), Niveau 6 oder 7, verbindlich zugeordnet sein. Die DQR-Zuordnung muss auf dem Zeugnis vermerkt sein.
Der Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz des Antragstellers muss bei Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung im Saarland nachgewiesen werden.
Information zum Antragsverfahren
Die Anträge sind zur
Fristwahrung (s.u.) unverzüglich zu stellen. Es ergeht sodann eine
Eingangsbestätigung.
Der Antrag ist spätestens binnen drei Monaten nach Datum der Ergebnisfeststellung/des Zeugnisdatums zu stellen (tagesgenaue Ausschlussfrist!). Anträge die verfristet eingehen werden abgelehnt, wobei das Datum des Eingangs maßgeblich ist.
Die IHK Saarland ist vom Zuwendungsgeber beauftragt, ausschließlich Anträge für Abschlüsse zu bescheiden, deren Prüfungszeugnisse durch Industrie- und Handelskammern ausgestellt wurden.
Prüfungsabsolventen der IHK Saarland reichen folgende Unterlage ein:
Der Antrag ist spätestens binnen drei Monaten nach Datum der Ergebnisfeststellung/des Zeugnisdatums zu stellen (tagesgenaue Ausschlussfrist!). Anträge die verfristet eingehen werden abgelehnt, wobei das Datum des Eingangs maßgeblich ist.
Die IHK Saarland ist vom Zuwendungsgeber beauftragt, ausschließlich Anträge für Abschlüsse zu bescheiden, deren Prüfungszeugnisse durch Industrie- und Handelskammern ausgestellt wurden.
Prüfungsabsolventen der IHK Saarland reichen folgende Unterlage ein:
- Offizielles Antragsformular
- Meldebescheinigung oder Kopie Personalausweis (beidseitig)
- Offizielles Antragsformular
- Kopie des Prüfungszeugnisses
- Freigabeerklärung zum Datenabgleich mit der prüfenden Stelle
- Meldebescheinigung oder Kopie Personalausweis (beidseitig)
Wichtige Versandhinweise:
Sie können Ihre Antragsunterlagen vorzugsweise per E-Mail-Anlagen (vorzugsweise PDF, Foto im Ausnahmefall) an den u. a. Ansprechpartner oder auf dem Postweg an uns senden.
Dabei ist maßgeblich, dass Ihr Antrag fristgerecht (s.o.) bei uns eingeht. Der Antragsteller trägt das Risiko für die rechtzeitige Zustellung, egal auf welchem Versandweg!
Dies gilt auch, falls Ihre E-Mail aus technischen Gründen nicht zugestellt wird oder wenn Ihre Sendung auf dem Postweg verloren gehen sollte.
Sofern Ihr Antrag erst nach Ablauf der Ausschlussfrist bei uns ankommt, ist dieser, gemäß geltender Vorschriften des Zuwendungsgebers, abzulehnen.
Dabei ist maßgeblich, dass Ihr Antrag fristgerecht (s.o.) bei uns eingeht. Der Antragsteller trägt das Risiko für die rechtzeitige Zustellung, egal auf welchem Versandweg!
Dies gilt auch, falls Ihre E-Mail aus technischen Gründen nicht zugestellt wird oder wenn Ihre Sendung auf dem Postweg verloren gehen sollte.
Sofern Ihr Antrag erst nach Ablauf der Ausschlussfrist bei uns ankommt, ist dieser, gemäß geltender Vorschriften des Zuwendungsgebers, abzulehnen.
Unsere Empfehlungen:
- Senden Sie uns Ihren Antrag möglichst frühzeitig zu, sobald das Prüfungsergebnis vorliegt, vorzugsweise per E-Mail, direkt an den u. g. Ansprechpartner.
- Ihr Antragsformular muss eine eigenhändige Unterschrift ausweisen, wobei die Unterzeichnung einer PDF-Datei über Smartphone oder Tablet-PC zulässig ist.
- Vermeiden Sie beim E-Mailversand an uns unbedingt Einstellungen, die das Weiterleiten oder Duplizieren Ihrer Mailanlagen einschränken.
- Sofern Sie zeitnah keine obligatorische Eingangsbestätigung von uns erhalten haben sollten, wenden Sie sich telefonisch an uns, bevor die dreimonatige Ausschlussfrist, berechnet nach dem Feststellungsdatum Ihres Fortbildungsabschlusses, abläuft.
- Sollten Sie Ihren Antrag ungünstiger Weise erst kurz vor Ablauf der dreimonatigen Ausschlussfrist an uns richten wollen,
- senden Sie diesen bitte per E-Mail zu oder überbringen Sie uns Ihre Unterlagen persönlich und lassen sich den Eingang unbedingt bestätigen.