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Beratungszuschuss
Förderprogramme
unternehmensWert:Mensch plus - Innovationen erproben
unternehmensWert: Mensch plus (uWM plus) wird durch eine Bezuschussung von Beraterkosten die Entwicklung von nachhaltigen Strategien und Konzepten gefördert.
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Was wird gefördert?
Professionelle Prozessberatung zur Entwicklung von passgenauen Lösungen für die digitale Transformation
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Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
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Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung umfasst 12 Beratungstage, die Förderquote beträgt 80%.
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Art der Zuwendung?
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
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Wie stelle ich den Antrag?
Nach der Feststellung eines Veränderungsbedarfes und der Förderfähigkeit durch die Erstberatungsstelle wird ein Beraterscheck ausgestellt
Digitale Veränderungen im Betrieb haben Auswirkungen auf personalpolitische und arbeitsorganisatorische Prozesse. Unter Beteiligung der Beschäftigten und auf der Grundlage spezifischer Vorgaben zur methodischen Durchführung von Lern- und Experimentierräumen werden Innovationsprozesse in diesen Bereichen durch die zertifizierten Berater gefördert.
Die Förderung umfasst maximal 10 bis 12 Beratungstage bei einer Förderquote von 80%. Förderberechtigt sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, mindestens zwei Jahre bestehen und deren Jahresumsatz weniger als 50 Millionen Euro (oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Millionen Euro) beträgt.
Nach der Feststellung eines Veränderungsbedarfes und der Förderfähigkeit durch die Erstberatungsstelle wird ein Beraterscheck ausgestellt. Mit dem Beratungsscheck kann das Unternehmen gemeinsam mit den Beschäftigen eine Prozessberatung in Anspruch nehmen, welche die Etablierung eines betrieblichen Lern- und Experimentierraums unterstützt und so einen betrieblichen Lern- und Entwicklungsprozess initiiert und begleitet.
Die Förderung umfasst maximal 10 bis 12 Beratungstage bei einer Förderquote von 80%. Förderberechtigt sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, mindestens zwei Jahre bestehen und deren Jahresumsatz weniger als 50 Millionen Euro (oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Millionen Euro) beträgt.
Nach der Feststellung eines Veränderungsbedarfes und der Förderfähigkeit durch die Erstberatungsstelle wird ein Beraterscheck ausgestellt. Mit dem Beratungsscheck kann das Unternehmen gemeinsam mit den Beschäftigen eine Prozessberatung in Anspruch nehmen, welche die Etablierung eines betrieblichen Lern- und Experimentierraums unterstützt und so einen betrieblichen Lern- und Entwicklungsprozess initiiert und begleitet.
Go-Inno
Bei der go-Inno Innovationsberatung können KMU Innovationsgutscheine für Beraterkosten bei Produkt- oder technischen Verfahrensinnovationen sowie zur Professionalisierung des Innovationsmanagements in Anspruch nehmen.
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Was wird gefördert?
Externe Beratungsdienstleistungen bei einem vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen.
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Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
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Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 50 % zu den Beratungskosten (exklusive USt)
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Art der Zuwendung?
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
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Wie stelle ich den Antrag?
Der Gutschein kann direkt von dem Beratungsunternehmen ausgestellt und eingelöst werden.
Mit den BMWi-Innovationsgutscheinen wird die für die Wettbewerbsfähigkeit entscheidende Innovationsfähigkeit von KMU gefördert. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen stehen aufgrund mangelnder zeitlicher und personeller Ressourcen in den immer schneller werdenden Innovationszyklen und der Komplexität des Wirtschaftsgeschehens vor großen Herausforderungen. Die Entwicklung von innovativen Produkten und Verfahren sind jedoch Erfolgsfaktoren.
Go-digital
Die digitale Transformation betrifft alle Branchen und Geschäftsbereiche. Die Digitalisierung in allen Geschäftsprozessen zu etablieren, um sich nachhaltig am Wettbewerb behaupten zu können, ist aktuell eine der größten Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen. Das Programm „go-digital“ bietet praxiswirksame Beratungsleistungen für KMU, um mit den Entwicklungen Schritt halten zu können.
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Was wird gefördert?
Externe Beratungsdienstleistungen bei einem vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen.
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Wer wird gefördert?
Kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
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Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 50 % zu den Beratungskosten (exklusive USt.)
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Art der Zuwendung?
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
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Wie stelle ich den Antrag?
Zur Entlastung von bürokratischen Erfordernissen übernimmt das beratende Unternehmen sowohl Antragstellung als auch Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung.
Das Förderprogramm go-digital fördert gezielte Beratungs- und Umsetzungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen in den Modulen „Digitale Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ in rechtlich selbständigen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial. Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen und einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.