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Finanzanlagenvermittler - Formulare
Selbständige Finanzanlagenvermittler im Saarland beantragen ihre Erlaubnis und Registrierung bei den jeweiligen Landkreisen bzw. Städten Saarbrücken, St. Ingbert oder Völklingen. Dort erhalten Sie auch die entsprechenden Formulare. Die Adressen der Erlaubnisbehörden mit Zuständigkeitsfinder nach Gemeinden finden Sie
hier
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Die Registrierung der mit der Finanzanlagenvermittlung betrauten Arbeitnehmer erfolgt direkt bei der IHK Saarland. Verwenden Sie hierzu bitte nachfolgendes Formular:
- Antrag auf Registrierung von bei der Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen nach § 34 f Abs. 1 GewO mitwirkenden Beschäftigten im Vermittlerregister
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Erlaubnisbehörden im Saarland G01b (PDF)