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Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) wurde im Mai 2017 verabschiedet und trat zum 1. Januar  2019 in Kraft. Die grundsätzlichen Verpflichtungen waren vielfach auch schon in der Verpackungsverordnung (VerpackV) geregelt. In vielen Detail-Punkten enthält es jedoch auch Neuerungen. Hauptziel des Gesetzes ist es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. Außerdem sollen Hersteller stärker dazu angehalten werden, ökologisch vorteilhafte und recyclingfähige Verpackungen zu verwenden. Zudem müssen Einzelhändler am Regal kennzeichnen, wo Mehrweg- oder Einweggetränke stehen.

Die wichtigsten Pflichten für Hersteller und Händler sind:
  • Systembeteiligungspflichtige bei einem dualen System für Verpackungen
  • Registrierung bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“
  • Datenmeldung bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“
  • Vollständigkeitserklärung bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“
  • Hinweispflichten auf Einweg oder Mehrweg

Weitere Informationen: