Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks

Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Kennzahl: 2230

Kredite und Soforthilfen

Außerordentliche Wirtschaftshilfe

Fragen und Antworten zur Außerordentlichen Wirtschaftshilfe

Überbrückungshilfe

Das Bundesprogramm „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ läuft an.

Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von bundesweit maximal 25 Milliarden Euro.

Überbrückungshilfe ‎– Informationen im Überblick

Die Beantragung läuft ausschließlich über die Steuerberater. Diese können sich seit 8. Juli 2020 auf der zentralen Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie registrieren: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Härtefallhilfe Saarland

Die Antragsstellung für die Härtefallhilfe Saarland ist ab sofort möglich. Die Härtefallhilfen richten sich speziell an solche Unternehmen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen, zum Beispiel die Überbrückungshilfen oder die November-/Dezemberhilfen.
Bund und Länder stellen im Jahr 2021 für die Härtefallhilfen insgesamt 1,5 Milliarden Euro bereit. Der Antrag kann ausschließlich über einen prüfenden Dritten auf der länderübergreifenden Antragsplattform gestellt werden. Das jeweilige Bundesland prüft den Einzelfall und entscheidet nach eigenem Ermessen, wer eine Härtefallhilfe erhält.
Die Höhe der Förderung hängt unter anderem von der Belastung im Einzelfall ab. Sie orientiert sich in der Regel an den sonstigen Unternehmenshilfen des Bundes, das heißt insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Die Härtefallhilfe sollte im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. In begründeten Ausnahmefällen kann auch eine höhere Förderung zugesagt werden.
Weitere Informationen, FAQs und Antragsstellung unter www.haertefallhilfen.de/saarland.

Welche Unterstützungskredite gibt es und an wen muss ich mich wenden?

Die Bundesregierung hat ein Hilfsprogramm "Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen" beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Neben den bestehenden Krediten für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler hat die KfW zusätzlich das Hilfsprogramm KfW Schnellkredit aufgelegt. Darüber hinaus bietet die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) den "Sofort-Kredit-Saarland" an. Ansprechpartner für Kredite der KfW ist die eigene Hausbank, der Sofortkredit der SIKB kann dagegen ohne Beteiligung der Hausbank direkt beantragt werden (Beachten Sie bitte, dass es sich tatsächlich um Kredite und nicht um Zuschüsse handelt, die zu unterschiedlichen Konditionen und Laufzeiten angeboten werden).

Gibt es auch Bürgschaften und an wen muss ich mich wenden?

Ja, es gibt auch Bürgschaften, die erleichtert und erweitert wurden.
  • Die Bürgschaftsbanken verdoppeln aktuell den Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro.
  • Sie können Bürgschaftsentscheidungen bis 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von drei Tagen fällen.
  • Von dem eigentlich für Unternehmen in strukturschwachen Regionen aufgelegten Großbürgschaftsprogramm können nun auch Betriebe außerhalb solcher Regionen profitieren.
  • Unternehmen, die vorübergehend aufgrund der Corona-Krise in Finanzierungsengpässe geraten, können zusätzliche KfW-Sonderprogramme nutzen. Für diese Programme stellt die Bundesregierung Garantievolumina von mindestens 460 Milliarden Euro zur Verfügung.
Für Ausfallbürgschaften, insbesondere aus dem Programm „Bürgschaft direkt“ bis 100.000 Euro, gibt es ein Schnellverfahren. Ansprechpartner im Saarland ist die bei der SIKB angesiedelte Bürgschaftsbank Saarland GmbH. Telefon: 0681 / 30 33-0, E-Mail: info@bbs-saar.de.
Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben können Sie über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken stellen.

Welche Erleichterungen gibt es für Unternehmen im Hinblick auf Steuerzahlungen?

Das Bundesfinanzministerium hat die Liquidität von Unternehmen durch steuerliche Maßnahmen verbessert. Zu diesem Zweck können fällige Steuern nun zinsfrei gestundet werden, wenn die Umsätze aufgrund der Corona-Krise eingebrochen sind. Die Finanzverwaltungen sind angewiesen, hierbei keinen strengen Anforderungen zu stellen.

Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer zuständig ist und entsprechend verfahren soll.

Vollstreckungsmaßnahmen wie etwa Kontopfändungen sollen bis zum 31. Dezember ausgesetzt werden, solange der Steuerschuldner von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist.

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat ein Antragsformular "Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus" entworfen. Damit kann der Antrag auf zinslose Stundung und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen gestellt werden.

Unbürokratische Steuererleichterungen für Unternehmen im Saarland

Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellt. Die Finanzverwaltung wird dabei keine strengen Anforderungen stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung auf einen späteren Zeitpunkt hinausgeschoben wird.

Vorauszahlungen, z.B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer-Messbetrag können leichter angepasst werden. Sobald Gewinne bzw. Einkünfte sich wegen der Corona-Pandemie verringern, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell aufgrund eines formlosen Antrages herabgesetzt. Auch dadurch wird die Liquiditätssituation verbessert.

Auf Vollstreckungsmaßnahmen beziehungsweise die Erhebung von Säumniszuschlägen wird verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

Um den Unternehmen mehr Liquidität zu verschaffen, können von der Corona-Krise betroffene und im Saarland ansässige Unternehmen auf Antrag ihre bereits geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung im Rahmen der Dauerfristverlängerung für 2020 wieder zurückfordern. Ein entsprechender Erlass ist an die Finanzämter ergangen.

Die derzeitige Ausnahmesituation wegen des Corona-Virus wird auch im Voranmeldungsverfahren, z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen, Kapitalertragsteueranmeldungen berücksichtigt. Die saarländischen Finanzämter werden großzügig und unbürokratisch verfahren. Betroffene Unternehmen können ihr Anliegen formlos als Email an die Poststelle des zuständigen Finanzamtes schicken.

Für Unternehmer bleibt der zuständige Sachbearbeiter in den Finanzämtern erster Ansprechpartner. Deshalb stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem jeweils zuständigen Finanzamt telefonisch zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind auf dem Steuerbescheid oder einem anderen Schreiben des Finanzamtes zu finden.

Darüber hinaus kann auch der Saarland-Service-Dienst (SSD) unter Nennung der Steuernummer eine Verbindung zum Ansprechpartner herstellen oder einen Rückruf organisieren. Der SSD ist täglich von 8 bis 15.30 Uhr unter 0681 501 00 zu erreichen.

Gibt es auch Exportkreditgarantien und an wen muss ich mich wenden?

Ja, der Bund stellt – ähnlich wie in der Finanzkrise von 2009 – Exportkreditgarantien (Hermesbürgschaften) bereit, um Unternehmen vor Zahlungsrisiken im Auslandsgeschäft zu schützen. Ansprechpartner für weitergehende Fragen ist die Euler Hermes AG in Hamburg, Telefon: 040 / 88 34-9000.

Gibt es Hilfesstellung durch Berater zur Überwindung meiner Schwierigkeiten?

Für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten bietet das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ ein Beratungsangebot. Dieses Förderprogramm des BAFA wird betreut von der Leitstelle KMU-Beratung für Gewerbefördermittel des Bundes, unter Federführung der DIHK Service GmbH.
 
Insbesondere die Förderung von Unternehmen in Schwierigkeiten ist im Zuge der jetzigen Krise ein wichtiges Instrument, die Unternehmen zu unterstützen. Wir möchten sie deshalb aus aktuellem Anlass darauf hinweisen, dass Unternehmer/innen, die in naher Zukunft Verluste erleiden und mindestens die Hälfte ihres Eigenkapitals aufgebraucht haben, als Unternehmen in Schwierigkeiten behandelt werden können. Das gilt auch dann, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Verluste verzeichnen. Der eingesetzte Berater muss in seinem Bericht nur darlegen, warum diese Ausfälle entstehen werden.
 
Konkrete Informationen zum Beratungsprogramm finden sie auf die Internetseite der DIHK Service GmbH hin.

Weitere Informationen hier.

Gibt es Hilfsangebote für die Kultur- und Kreativwirtschaft?

Die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung umfassen auch Künstler und Kreative. Einen Überblick über die verschiedenen Angebote finden Sie hier.

KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen - Webinare für Steuerberater, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsförderer

Im Mai informiert die KfW in kostenfreien Webinaren über Kredite für Unternehmen. Im Webinar lernen die Teilnehmer die KfW-Corona-Hilfen näher kennen und können im Chat mit den Experten diskutieren. Die Webinare sind kostenlos.
 
Ein Hinweis für alle, deren Mandanten schon jetzt weitere Zukunftsinvestitionen planen oder sich dazu informieren wollen: Ab Mitte Juni sind weitere weitere Webinare rund um die KfW-Finanzierungen von Innovation & Digitalisierung sowie Energieeffizienz & Klimaschutz geplannt.
 
Wie meldet man sich für die Corona-Webinare an?
Klicken Sie einfach auf den Tag, an dem Sie teilnehmen möchten. Die Anmeldung erfolgt dann in wenigen selbsterklärenden Schritten.
 
Die Webinare finden jeweils von 16:00 Uhr bis 16:45 Uhr statt.