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Ausbildung - Die Hürden sind gar nicht so hoch
Ein kleines Brevier für alle, die überlegen, ob sie ausbilden wollen
Ausbilden tut gut:
Die Voraussetzungen für die Lehrlingsausbildung sind in den meisten Fällen gegeben.
Wo erfolgreich unternehmerisch gehandelt wird, kann man auch eine Möglichkeit zur Ausbildung finden, in Form von
In den breit gefächerten Bereichen der
Wer nicht alles abdecken kann, schließt Lücken durch Kooperation.
Aufwendungen und Erträge sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Bedenkt man, dass Personalbeschaffungskosten später eingespart werden, da man eingearbeitete Mitarbeiter hat, die man kennt, sind die Nettokosten in vielen Fällen gleich null.
Keine Angst vor der Bürokratie
Manche Hemmnisse wurden abgebaut, andere sind, bei näherem Hinsehen kleiner, als man sie sich vorstellt.
Die Hürden sind gar nicht so hoch! Die IHK hilft!
Betriebliche Eignung
Kenntnisse und Fertigkeiten, die einem bestimmten Berufsbild entsprechen, sollen in der Praxis des Betriebes vermittelt werden können. Es kommt also im Einzelfall auf Art und Umfang der Produktion, des Sortiments und der Dienstleistung eines Unternehmens an. Bei Defiziten in Teilbereichen kann häufig eine Kooperation, die die IHK vermittelt, das Hemmnis überwinden.
Persönliche Eignung
Die Voraussetzung persönlicher Eignung ist meistens erfüllt:
Nur der besitzt die persönliche Eignung nicht, der Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf (z.B. wegen besonderer Straftaten) oder wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat.
Fachliche Eignung
Im Unternehmen muß jemand für die Ausbildung verantwortlich zeichnen, der
... beruflich geeignet ist.
Zur beruflichen Eignung zählt
Diese Eignung wird üblicherweise durch die Teilnahme an der sog. Ausbilderprüfung nachgewiesen. Z. B.:
Zu einer erfolgreichen Ausbildung gehört auch ein geeigneter Lehrling.
Im Saarland muß praktisch jeder Lehrling, der bei Ausbildungsbeginn noch nicht 21 Jahre alt ist, die Berufsschule besuchen. Der Unterricht deckt ganz wesentliche Teile des theoretischen Inhalts der Berufsbilder - so wie später auch in der Kammerprüfung gefordert - ab. Die Berufsschulen sind bemüht, die Organisation des Unterrichts (Teilzeit- oder Blockunterricht) den Wünschen der Ausbildungsbetriebe entsprechend zu gestalten.
Jugendarbeitsschutz
Jeder Arbeitgeber darf mit der Ausbildung (und auch mit jeder anderen Beschäftigung) von Jugendlichen bis 18 Jahren nur beginnen, wenn der Jugendliche innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden ist und dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird. Nach einem weiteren Jahr muß eine Nachuntersuchung erfolgen. Die Kosten dieser Untersuchung trägt das Saarland. Berechtigungsscheine bekommt der Jugendliche bei seiner Heimatgemeinde.
Bei allen Fragen zur Berufsausbildung helfen die Ausbildungsberater der IHK-Saarland. Sie vermitteln auch alle notwendigen Kontakte zu:
für gewerblich-technische Berufe an:
Dipl.-Ing. (FH) Mathias Lauer
Tel. (06 81) 95 20-7 27
für kaufmännische Berufe an:
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Stephan Wagner
Tel. (06 81) 95 20-7 21
Dipl.-Betriebswirt Joachim Rauber
Tel. (06 81) 95 20-7 22
Ausbilden tut gut:
- dem eigenen Betrieb
- den jungen Menschen
Die Voraussetzungen für die Lehrlingsausbildung sind in den meisten Fällen gegeben.
Wo erfolgreich unternehmerisch gehandelt wird, kann man auch eine Möglichkeit zur Ausbildung finden, in Form von
- Vollausbildung
- Teilausbildung
- Verbundausbildung
- Arbeiten und Lernen
- Praktikum
In den breit gefächerten Bereichen der
- gewerblich-technischen Ausbildungsberufe
- kaufmännischen Ausbildungsberufe
- Dienstleistungsberufe
Wer nicht alles abdecken kann, schließt Lücken durch Kooperation.
Aufwendungen und Erträge sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Bedenkt man, dass Personalbeschaffungskosten später eingespart werden, da man eingearbeitete Mitarbeiter hat, die man kennt, sind die Nettokosten in vielen Fällen gleich null.
Keine Angst vor der Bürokratie
Manche Hemmnisse wurden abgebaut, andere sind, bei näherem Hinsehen kleiner, als man sie sich vorstellt.
Die Hürden sind gar nicht so hoch! Die IHK hilft!
Betriebliche Eignung
Kenntnisse und Fertigkeiten, die einem bestimmten Berufsbild entsprechen, sollen in der Praxis des Betriebes vermittelt werden können. Es kommt also im Einzelfall auf Art und Umfang der Produktion, des Sortiments und der Dienstleistung eines Unternehmens an. Bei Defiziten in Teilbereichen kann häufig eine Kooperation, die die IHK vermittelt, das Hemmnis überwinden.
Persönliche Eignung
Die Voraussetzung persönlicher Eignung ist meistens erfüllt:
Nur der besitzt die persönliche Eignung nicht, der Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf (z.B. wegen besonderer Straftaten) oder wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat.
Fachliche Eignung
Im Unternehmen muß jemand für die Ausbildung verantwortlich zeichnen, der
... beruflich geeignet ist.
Zur beruflichen Eignung zählt
- in der Regel ein Berufsabschluß. Berufserfahrung kann anerkannt werden.
Diese Eignung wird üblicherweise durch die Teilnahme an der sog. Ausbilderprüfung nachgewiesen. Z. B.:
- Meisterprüfung oder sonstige Fortbildungsprüfung bzw.
- getrennte Ausbilderprüfung (in der Regel nach einem 50-Stunden-Vorbereitungskurs)
Zu einer erfolgreichen Ausbildung gehört auch ein geeigneter Lehrling.
- Genaue Anforderungsprofile bei der Meldung der Lehrstelle beim Arbeitsamt sind wichtig.
- Die Probezeit gibt Aufschluß, ob man sich nicht getäuscht hat.
Im Saarland muß praktisch jeder Lehrling, der bei Ausbildungsbeginn noch nicht 21 Jahre alt ist, die Berufsschule besuchen. Der Unterricht deckt ganz wesentliche Teile des theoretischen Inhalts der Berufsbilder - so wie später auch in der Kammerprüfung gefordert - ab. Die Berufsschulen sind bemüht, die Organisation des Unterrichts (Teilzeit- oder Blockunterricht) den Wünschen der Ausbildungsbetriebe entsprechend zu gestalten.
Jugendarbeitsschutz
Jeder Arbeitgeber darf mit der Ausbildung (und auch mit jeder anderen Beschäftigung) von Jugendlichen bis 18 Jahren nur beginnen, wenn der Jugendliche innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden ist und dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird. Nach einem weiteren Jahr muß eine Nachuntersuchung erfolgen. Die Kosten dieser Untersuchung trägt das Saarland. Berechtigungsscheine bekommt der Jugendliche bei seiner Heimatgemeinde.
Bei allen Fragen zur Berufsausbildung helfen die Ausbildungsberater der IHK-Saarland. Sie vermitteln auch alle notwendigen Kontakte zu:
- Kooperationspartnern
- Schulen
- Arbeitsämtern usw.
für gewerblich-technische Berufe an:
Dipl.-Ing. (FH) Mathias Lauer
Tel. (06 81) 95 20-7 27
für kaufmännische Berufe an:
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Stephan Wagner
Tel. (06 81) 95 20-7 21
Dipl.-Betriebswirt Joachim Rauber
Tel. (06 81) 95 20-7 22