Musterbescheinigungen über die durchgeführte beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung
Durch die Ausbildungsstätten gemäß § 9 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sind Bescheinigungen nach den Mustern der Anlage 3 bzw. 4 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) über die durchgeführte beschleunigte Grundqualifikation und über die Weiterbildung für die Teilnehmer auszustellen.
Hinweise:
Musterbescheinigung: Weiterbildung (doc-Datei, 49 KB)
Hinweise:
- Die Bescheinigungen sind mittels Textverarbeitungsprogramm auszufertigen.
- Die Ausbildungsstätte, die anerkennende Erlaubnisbehörde und der Schulungsraum müssen auf der jeweiligen Bescheinigung aufgeführt werden.
- Mehrtägige Weiterbildungen müssen an zusammenhängenden Tagen durchgeführt werden. Ansonsten sind Einzelbescheinigungen zu erstellen.
- Auf den Bescheinigungen sind die geschulten Kenntnisbereiche auszuweisen, indem die nicht geschulten Bereiche durchgestrichen werden.
- Die Bescheinigungen dürfen Ihre Corporate Identity tragen
Musterbescheinigung: Weiterbildung (doc-Datei, 49 KB)