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Kennzahl: 9.8872

Musterbescheinigungen über die durchgeführte beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung

Durch die Ausbildungsstätten gemäß § 9 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sind Bescheinigungen nach den Mustern der Anlage 3 bzw. 4 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) über die durchgeführte beschleunigte Grundqualifikation und über die Weiterbildung für die Teilnehmer auszustellen.

Hinweise: 
  • Die Bescheinigungen sind mittels Textverarbeitungsprogramm auszufertigen.
  • Die Ausbildungsstätte, die anerkennende Erlaubnisbehörde und der Schulungsraum müssen auf der jeweiligen Bescheinigung aufgeführt werden.
  • Mehrtägige Weiterbildungen müssen an zusammenhängenden Tagen durchgeführt werden. Ansonsten sind Einzelbescheinigungen zu erstellen.
  • Auf den Bescheinigungen sind die geschulten Kenntnisbereiche auszuweisen, indem die nicht geschulten Bereiche durchgestrichen werden.
  • Die Bescheinigungen dürfen Ihre Corporate Identity tragen
Musterbescheinigung: beschleunigte Grundqualifikation (doc-Datei, 40 KB)
Musterbescheinigung: Weiterbildung (doc-Datei, 49 KB)