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Abfallnachweisführung während der Corona-Krise

Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus und Reduzierung des möglichen Infektionsrisikos hat das Saarland seine Praxis bzgl. der Abfallnachweisführung vorübergehend angepasst.

Laut Umweltministerium sind aktuell Abweichungen gegenüber dem sonst erforderlichen Austausch von Dokumenten und Einholen von Unterschriften im Rahmen der Nachweisführung gemäß Nachweisverordnung angezeigt. Die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) hat in ihrem am 19.03.2020 versandten Newsletter 01/2020 Möglichkeiten dargelegt, wie persönliche Kontakte der in das abfallrechtliche Nachweisverfahren eingebundenen Beteiligten weitestgehend vermieden werden können. Das Saarland schließt sich der dort geschilderten Vorgehensweise unter Berücksichtigung einiger Anmerkungen an. Dies geht aus einem Schreiben des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV) an das LUA vom 25.03.2020 hervor. Die Regelung gilt zunächst bis zum 30. April 2020.

Das Schreiben des MUV finden Sie hier.