Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks

Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Kennzahl: 9.199

CARNET A.T.A. - leicht durch den Zoll

+++ AKTUELL:  Neues Standardverfahren – Ab August 2023 können Carnet ATA/CPD Online beantragt werden. +++

Das Carnet A.T.A. ist ein internationaler Zollpassierschein, der für die vorübergehende Verbringung von
  • Berufsausrüstung,
  • Messegut und
  • Warenmuster
ins Ausland zur Anwendung kommt.

Durch die Nutzung des Carnet A.T.A.-Verfahrens entfällt die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Transitländern. Eine internationale Bürgenkette gewährleistet die Befreiung von Zöllen und anderen Abgaben im Ausland.

Weitere Vorteile des Verfahrens sind unter anderem der Wegfall der Ausfuhrzollanmeldung und Ausfuhrdokumente, zügige Grenzabfertigungen sowie die mehrfache Verwendung des Carnets während der Gültigkeitsdauer - im Regelfall zwölf Monate.

Eine Übersicht der Anwenderstaaten finden Sie in der Anlage 1.

In Deutschland erfolgt die Ausstellung ausschließlich über die Industrie- und Handelskammern. Aufgrund der zahlreichenden und sich häufig ändernden Länderbesonderheiten ist stets die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer vor der Antragstellung zu konsultieren. Die Industrie- und Handelskammern bzw. die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sind selbstschuldnerische Bürgen des Carnets A.T.A. Zur Abdeckung des damit verbundenen Risikos wurde mit Euler-Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler-Hermes SA, eine Versicherung abgeschlossen; daher auch die Einschaltung und das Mitspracherecht von Euler-Hermes beim Carnetverfahren. Mit dem zu entrichtenden Versicherungsentgelt (siehe Anlage 2) ist der Carnet-Inhaber aber nicht gegen die Zahlung von ausländischen Eingangsabgaben versichert, ebenso ist damit nicht die Ware versichert.

Bei der IHK Saarland erfolgt die Beantragung und Bearbeitung von Carnets ATA/CPD elektronisch. Der Ausdruck der so beantragten und ausgestellten Carnets erfolgt in der IHK. Der Kunde wählt zwischen Abholung und Versand.

Anlage 1

A Albanien (ab 25.02.2013), Algerien, Andorra, Australien,
B Bahrain (ab 01.06.2014), Belgien, Belarus (bis auf Weiteres ausgesetzt), Bosnien und Herzegowina (ab 18.04.2011), Brasilien (ab 01.01.2022 bis auf Weiteres kein Carnet mehr möglich), Bulgarien
C Chile, China (VR)
D Dänemark, Deutschland
E Elfenbeinküste (Cote d´Ivoire), Estland
F Finnland, Frankreich
G Gibraltar, Griechenland, Großbritannien
H Hong Kong
I Indien, Indonesien (ab 15.05.2015), Iran (bis auf Weiteres ausgesetzt), Irland, Island, Israel, Italien
J Japan
K Kanada, Korea (Rep.), Kroatien, Kasachstan (ab 1.04.2017), Katar (ab 01.08.2018)
L Lettland, Libanon, Litauen, Luxemburg
M Macau (ab 01.11.2010), Madagaskar (ab 22.04.2013), Malaysia, Malta, Marokko, Mauritius, Mexiko (ab 16.05.2011) Moldawien (ab 01.07.2010), Mongolei, Montenegro (ab 01.12.08)
N Neuseeland, Niederlande, Norwegen
Ö Österreich
P Pakistan (ab 01.10.2007), Peru (ab 30.04.2024), Polen, Portugal
R Rumänien, Russische Föderation (bis auf Weiteres ausgesetzt), Republik Nord-Mazedonien
S Schweden, Schweiz, Senegal, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, Südafrika
T Taiwan (Carnet C.P.D.), Thailand, Tschechien, Tunesien, Türkei
U Ungarn, USA, Ukraine (ab 01.03.2008, bis auf Weiteres ausgesetzt)
V Vereinigte Arabische Emirate (ab 01.04.2011), Vietnam (ab 01.05.2022)
Z Zypern