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Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Kennzahl: 1316

Dienstleistungserbringung in den Niederlanden

Dank europäischer Regelungen steht es in Deutschland ansässigen Unternehmen grundsätzlich frei, ihre Dienst- und Werkleistungen auch in den Niederlanden zu erbringen. Wenn ein in Deutschland ansässiges Unternehmen dazu eigene Arbeitskräfte einsetzen möchte, kann es seine Arbeitskräfte in die Niederlande entsenden. Voraussetzung ist dafür naturgemäß, dass die Entsendung nach den Vereinbarungen mit der betroffenen Arbeitskraft auch zulässig ist. Zudem sind die niederländischen Bestimmungen zur Arbeitnehmerentsendung zu beachten. Dazu wird nachfolgend eine kurze Übersicht erteilt. Wenn Sie weitergehende Beratung wünschen, finden Sie unsere Kontaktdaten und die Tarife für unsere Rechtsberatung zum Abschluss dieses Merkblatts.

Einige relevante Informationen finden Sie in den Merkblättern der deutsch-niederländischen Handelskammer:
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Deutsch-Niederländischen Handelskammer.