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Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Kennzahl: 2167

Belehrung nach § 43 IFSG

Hygiene und Infektionsschutz/Gaststätten
Das Infektionsschutzgesetz (IFSG) schreibt eine Belehrung durch das Gesundheitsamt für die Personen vor,
  • die gewerbsmäßig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen
  • die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.
Die Infektionsschutzbelehrung wird im Saarland bei folgenden Stellen angeboten
Online-Seminare:
Teilweise werden auch Online-Seminare angeboten, Informationen können Sie über die angefügten Links aufrufen: