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Gewerbesteuer und Grundsteuer
Die Belastung mit Realsteuern stellt für Unternehmen ein wichtiges Kriterium für Standortentscheidungen dar.
Unter Realsteuern sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer zu verstehen, deren Aufkommen den Gemeinden zusteht und deren wichtigste Finanzierungsquelle ist. Jeder im Inland betriebene Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer. Bei der Grundsteuer sind zwei Arten zu unterscheiden: Steuergegenstand der Grundsteuer A ist das land- und fortwirtschaftliche Vermögen, Steuergegenstand der Grundsteuer B das bebaute oder unbebaute Grundstücke. Die Gemeinden legen die Höhe der Realsteuerhebesätze und damit die Höhe des Steueraufkommens fest.
Unter Realsteuern sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer zu verstehen, deren Aufkommen den Gemeinden zusteht und deren wichtigste Finanzierungsquelle ist. Jeder im Inland betriebene Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer. Bei der Grundsteuer sind zwei Arten zu unterscheiden: Steuergegenstand der Grundsteuer A ist das land- und fortwirtschaftliche Vermögen, Steuergegenstand der Grundsteuer B das bebaute oder unbebaute Grundstücke. Die Gemeinden legen die Höhe der Realsteuerhebesätze und damit die Höhe des Steueraufkommens fest.
- Gewerbesteuerhebesätze in den Gemeinden des Saarlandes (Stand: November 2022) (PDF)
- Gewerbesteuermehrbelastung im Saarland gegenüber dem Bund (PDF)
- DIHK-Info "Hebesätze deutscher Städte" (extern)