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Verträge, Merkblätter und Antragsformulare
- Antrag auf Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden
- Ausbilderkarte
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Berichtsheft und Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis
Berufsausbildungs- und Umschulungsvertrag
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#BerufsBildungOnline
Einfach und komfortabel Berufsausbildungs- und Umschulungsverträge schließen, bearbeiten und verwalten. Ebenso erfolgt hierüber auch die spätere Prüfungsanmeldung.
Erstellung und Übermittlung der unterschriebenen Unterlagen (Vertrag + Antrag) an uns direkt über das Berufsbildungsportal!
Eintragungsgebühr: 50,00€
Erstmalige Zugangsdaten erhalten Sie über vertrag@saarland.ihk.de.
Ein kurzes Anleitungsvideo finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=PgY-47vj7xw
Hinweise Umschulungsverträge
Änderungsverträge
Elternzeit/Teilzeit
Praktikantenvertrag
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Vertrag zur Einstiegsqualifizierung (PDF)
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Praktikantenvertrag
Die IHK Saarland trägt keine Praktikantenverträge ein. Der Vordruck ist lediglich eine Serviceleistung der IHK.
Vergütung
Maßgeblich für die Ausbildungsvergütung ist die Branchenzugehörigkeit des Ausbildungsbetriebes.
- Wenn Sie einer Branche angehören, für die ein Tarifvertrag besteht, finden Sie die Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Tarifverträgen unter Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Tarifverträgen (externer Link)
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
- Für alle Ausbildungsbetriebe, die einer Branche angehören, für die keine tarifliche Vorgabe existiert, gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung. Diese wird jährlich neu festgesetzt wird. Die aktuellen Mindestausbildungsvergütung finden Sie hier.
Präsentationen und Vorträge
- Neuordnung der Einzelhandelsberufe (PDF)
- Neuordnung der Industriekaufleute (PDF)
- Neuordnung der Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen (PDF)
- Neuordnung der Restaurant- und Hotelberufe 28.04.2022 (Fachkraft Küche + Koch/Köchin) (PDF)
- Neuordnung der Restaurant- und Hotelberufe 29.04.2022 (alle weiteren Berufe) (PDF)
- Neuordnung Kaufmann/ Kauffrau für Büromanagement - ab August 2025
- Neuordnung zum Floristen und zur Floristin - Bundesgesetzblatt (PDF)
- Neuordnung zum Floristen und zur Floristin - ab August 2025 (PDF)