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Arbeitseinsätze in Luxemburg: Neuerungen bei Mitarbeiterentsendung
03.11.2021
Mit Wirkung vom 22.10. hat Luxemburg einige Änderungen der Entsendevorgaben in Kraft gesetzt und das Entsendeportal entsprechend angepasst.
Zu diesen Änderungen zählen:
Zu diesen Änderungen zählen:
- Neue Angaben unter der Rubrik Arbeitnehmer: Angaben zum Hauptwohnsitz des Arbeitnehmers sowie Angaben zur Unterkunft bei externer Unterbringung (z. B. Hotel);
- Neue Dokumente unter der Rubrik „monatliche Meldung“: Dokumente über die Unterbringungskosten, die Verpflegungskosten sowie die Reisekosten;
- Im Nachgang zur Entsendemitteilung gibt es eine Zusammenfassung (Kopie) mit allen Informationen zur Entsendung, die dem Bauherrn/ Auftraggeber auf Anfrage zu übermitteln ist;
- Bei Einsätzen, die länger als 12 Monate dauern, kann der Ausnahmeantrag auf Aussetzung der erweiterten Luxemburger Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gemäß RL 2018/ 957 EU zur Änderung der RL 96/ 71 EG für weitere 6 Monate über die ITM-Entsendeplattform gestellt werden;
- Verpflichtung zur Abgabe der Entsendemitteilung - innerhalb von 8 Tagen - mit Informationen nach Art. L. 142-2, Abs. 1, Pkt. 1, 3, 4, 4bis und 7 des Luxemburger Arbeitsgesetzbuchs inkl. Dienstleistungsvertrag durch den Bauherrn/ Auftraggeber, falls das Entsendeunternehmen dem Bauherrn/ Auftraggeber auf Anfrage keine Kopie der Entsendemitteilung übermittelt hat.