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Aktuelles

Kennzahl: 17.16605

Arbeitseinsätze in Luxemburg: Neuerungen bei Mitarbeiterentsendung

03.11.2021

Mit Wirkung vom 22.10. hat Luxemburg einige Änderungen der Entsendevorgaben in Kraft gesetzt und das Entsendeportal entsprechend angepasst.

Zu diesen Änderungen zählen:
  • Neue Angaben unter der Rubrik Arbeitnehmer: Angaben zum Hauptwohnsitz des Arbeitnehmers sowie Angaben zur Unterkunft bei externer Unterbringung (z. B. Hotel);
  • Neue Dokumente unter der Rubrik „monatliche Meldung“: Dokumente über die Unterbringungskosten, die Verpflegungskosten sowie die Reisekosten;
  • Im Nachgang zur Entsendemitteilung gibt es eine Zusammenfassung (Kopie) mit allen Informationen zur Entsendung, die dem Bauherrn/ Auftraggeber auf Anfrage zu übermitteln ist;
  • Bei Einsätzen, die länger als 12 Monate dauern, kann der Ausnahmeantrag auf Aussetzung der erweiterten Luxemburger Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gemäß RL 2018/ 957 EU zur Änderung der RL 96/ 71 EG für weitere 6 Monate über die ITM-Entsendeplattform gestellt werden;
  • Verpflichtung zur Abgabe der Entsendemitteilung - innerhalb von 8 Tagen - mit Informationen nach Art. L. 142-2, Abs. 1, Pkt. 1, 3, 4, 4bis und 7 des Luxemburger Arbeitsgesetzbuchs inkl. Dienstleistungsvertrag durch den Bauherrn/ Auftraggeber, falls das Entsendeunternehmen dem Bauherrn/ Auftraggeber auf Anfrage keine Kopie der Entsendemitteilung übermittelt hat.
Hierzu bieten die KollegInnen des EIC Trier  (IHK/HWK-Europa- und Innovationscentre GmbH) kurzfristig ein Info-Webinar an.