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Ausbildungsprüfungen: Häufig gestellte Frage - Wann endet die Ausbildung?

22.07.2020

Gem. § 21 Abs. 2 BBiG endet das Ausbildungsverhältnis vor Ablauf der Ausbildungsdauer, wenn die Abschlussprüfung bestanden ist und die Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss erfolgt ist.

Aufgrund der Corona bedingten Umorganisation des Prüfungsablaufes haben die Kaufleute nunmehr zuerst die mündliche Prüfung und danach erst die schriftlichen Prüfungen absolviert. Eine mündliche Prüfungsleistung vor dem Prüfungsausschuss als letzte Prüfungsleistung ist dieses Jahr nur in den Fällen erfolgt, bei denen die Prüfungsteilnehmer noch eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen mussten, um  die Chance zum Bestehen der Gesamtprüfung wahrnehmen zu können. Nur in diesem Fall haben dieses Jahr die Auszubildenden unmittelbar vom Prüfungsausschuss die oben beschriebene Niederschrift und damit  Bekanntgabe des Ergebnisses erhalten.

Alle anderen Prüfungsteilnehmer erhalten erst postalisch positive Kenntnis von der  Entscheidung des Prüfungsausschusses über das Bestehen (oder auch Nichtbestehen) ihrer Abschlussprüfung. Da bis zum 24.Juli 2020 von allen Prüfungsausschüssen die Ergebnisse beschlossen sind, werden  die vorläufigen Niederschriften dann zur Post gegeben. In der Regel geht man von einer Zustellung innerhalb von drei Werktagen aus. Um den Ausbildungsbetrieben mehr Rechtssicherheit  zu geben, werden sie ebenfalls postalisch über das Bestehen oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung Ihrer Auszubildenden informiert. Viele IHKs verfahren bei Abschlussprüfungen schon länger so.