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Bundesnetzagentur veröffentlicht Informationen zur Hierarchie der Gasabschaltungen

18.05.2022

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernimmt im Fall einer Gasnotlage und Ausrufen der Notfallstufe des "Notfallplans Gas" als sogenannter Bundeslastverteiler hoheitlich die Verteilung und Zuteilung der knappen Gasmengen. Sie entscheidet dann in enger Abstimmung mit den Gasnetzbetreibern, wer in Deutschland weiter versorgt werden soll und wer abgeschaltet werden muss. Dazu hat die BNetzA erste Kriterien in einem Papier bekannt gegeben, das Sie hier downloaden können.

Die BNetzA hat nach eigener Einschätzung kurzfristig keinen großen Handlungsspielraum und kann allenfalls nach Sektoren unterscheiden. In diesem Fall ist eine ratierliche Kürzung unvermeidbar. Diese möchte die BNetzA grundsätzlich vermeiden.
Das Dokument enthält daher vor allem mittel- und langfristige Maßnahmen zur Senkung der Nachfrage. Sie berücksichtigen die aus einer Abschaltung resultierenden ökonomischen, ökologischen und sozialen Folgen. Um die diese Daten zu erhalten, führt die Bundesnetzagentur derzeit eine Erhebung bei Endverbrauchern mit einer technischen Anschlusskapazität von mehr als 10 MWh/h durch, die auf der Sicherheitsplattform Gas zusammengeführt werden. Diese Erhebung ist noch nicht ausgewertet.

Weitere Informationen zur Vorbereitung auf eine Notfallstufe hat die BNetzA hier veröffentlicht.

Die aktuelle Versorgungslage beim Gas und umfangreiche FAQs und Hintergrundinformationen zum Thema finden Sie hier. Diese Seite wird kontinuierlich erweitert.