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Der neue Glücksspielstaatsvertrag: Achtung! Gastronomen sind auch betroffen

02.08.2021

Seit dem 1. Juli 2021 gilt der neue Glücksspielstaatsvertrag. Es sieht zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht ein zentrales, spielformübergreifendes Sperrsystem vor. Gastronomen sind seit der Zeit verpflichtet, spielwillige Personen durch Ausweiskontrollen zu identifizieren und mit der Sperrdatei abzugleichen, zum Beispiel Namen, Geburtsdatum, Adresse usw.. Gesperrte Spieler dürfen sie nicht an den Geräten spielen lassen. Die Registrierung der Spielgeräte haben die Spielgeräteaufsteller durchzuführen und zwar beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Antragsstellung ist online ab dem 2. August 2021 möglich. Der Antrag sollte, so die IHK Saarland, unverzüglich auf den Weg gebracht werden. Weitere Informationen für Spielgeräteaufsteller und Veranstalter anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, insbesondere zur Einführung des Sperrsystems finden Sie hier.