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EEG-Reform: Nicht so schlimm wie befürchtet - Aber auch kein großer Wurf

Kolumne
Von IHK-Vizepräsident Philipp Gross

01.05.2014

Jede Reform muss sich an ihren Zielen messen lassen. Legt man diesen Maßstab an, dann enttäuscht die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Denn die von der Bundesregierung beabsichtigte „grundlegende Reform“ hätte auch die zahlreichen ungelösten Problem der Energiewende angehen müssen. Stattdessen zielte die Reform von Anfang an nur darauf, die Kostendynamik einzudämmen und eine "gerechtere" Finanzierungsbasis für die Fördergelder zu schaffen. Erfreulicherweise hat man sich dabei letztlich doch noch darauf besonnen, dass die zu verteilenden Milliarden erst einmal erwirtschaftet werden müssen und dass die Industrie dabei eine führende Rolle spielt.
Zu begrüßen ist es deshalb, dass die Eigenerzeugung von Strom in bestehenden Anlagen auch künftig von der EEG-Umlage befreit bleibt. Getätigte Investitionen bleiben so weiter wirtschaftlich. Für Neuanlagen muss allerdings neu gerechnet werden. Denn sie unterliegen demnächst der EEG-Umlage. Allerdings nur zu einem reduzierten Satz, so dass sich Investitionen in klimafreundliche KWK- und Fotovoltaik-Anlagen auch künftig lohnen sollten.
Gut gelöst wurde auch der Konflikt mit der EU-Kommission. Brüssel hatte die „Besondere Ausgleichsregel“ für produzierende Unternehmen als unerlaubte Subvention angeprangert und ein Beihilfeverfahren eingeleitet. Kern der Lösung ist, dass zukünftig Betriebe aus einer Liste von 68 Branchen Rabatte auf die Umlage erhalten sollen. Darunter sind die Kernbranchen unserer Industrie. Der Kreis der Berechtigten wird dadurch zwar deutlich eingeschränkt - im Saarland auf rund die Hälfte der bislang begünstigten Betriebe -, doch der neue Satz von 15 Prozent wird noch über Härtefallregelungen für besonders stromintensive Betriebe gedeckelt. Unternehmen, die aus der „Besonderen Ausgleichsregel“ herausfallen, sollen 20 Prozent der EEG-Umlage zahlen. Auch hier war Schlimmeres zu befürchten – vor allem mit Blick auf Arbeitsplätze und Investitionen.
Doch all dies kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit der EEG-Novelle die Kostendynamik der Ökostromförderung letztlich nicht nachhaltig durchbrochen wird. Der Zubau mehrerer Tausend Megawatt Leistung bei Wind und Solar wird die ohnehin schon bestehenden Zahlungsverpflichtungen um weitere Milliarden erhöhen. Der grundsätzliche Webfehler des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die Ökostromerzeugung für 20 Jahre zu bezuschussen, egal ob der Strom gerade gebraucht wird oder nicht, wurde nicht korrigiert. Dabei wäre es endlich an der Zeit gewesen, die Erneuerbaren Energien in den Markt zu entlassen.
Weiterhin ungelöst bleiben auch andere Probleme der Energiewende. Das gilt vor allem für den Netzausbau und die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit. Letztere rückt zunehmend in den Fokus, da sich der Betrieb konventioneller Backup-Kraftwerke immer weniger rechnet. Schon heute diskutieren wir deshalb über einen zusätzlichen Markt für Versorgungssicherheit. Konventionelle Kraftwerke – möglicherweise auch aus dem Saarland – sollen dort gesicherte Leistung anbieten. Aber wie wollen wir dies finanzieren? Am Ende wird die Politik die Frage beantworten müssen, wie der Strommarkt der Zukunft aussehen soll. Eine verstärkte europäische Integration könnte dabei hilfreich sein. Die IHK-Organisation und die EU-Kommission sind sich da einig. Schließlich lassen sich damit auch weitere teure nationale Alleingänge vermeiden.
So bleibt bei nüchterner Betrachtung der EEG-Novelle festzustellen, dass es zwar nicht so schlimm gekommen ist, wie wir zunächst befürchtet hatten, aber der große Befreiungsschlag, der die Energiewende aus der Kostenfalle befreit und ihre Akzeptanz in Wirtschaft und Bevölkerung sichert, ist sie noch nicht.