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Aktuelles

Kennzahl: 17.17045

Einreichung von Jahresabschlüssen

26.07.2022

Die Rechnungslegungsunterlagen sind ab dem 1. August 2022 direkt beim Unternehmensregister einzureichen und nicht mehr wie bisher beim Bundesanzeiger. Der Abruf von Rechnungsle-gungsunterlagen im Unternehmensregister ist ab dann ohne Gebühren möglich. Stattdessen werden die Gebühren für die Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen im Unterneh-mensregister durch Kapitalgesellschaften gemäß § 325 HGB bzw. für die Einstellung von Un-ternehmensberichten erhoben. Geändert wurden auch die Formatvorgaben zur Einreichung der Rechnungslegungsunterlagen und die Art des Übermittlungsweges. Die Änderungen des u. a. § 325 HGB sind erstmals auf Rechnungslegungsunterlagen sowie Unternehmensberichte für das nach dem 31. Dezember 2021 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden! Wenn Sie Fragen zu den neuen Regelungen haben, melden Sie sich gerne bei Herrn Karl.