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Aktuelles

Kennzahl: 17.16065

Festsetzung von Überschwemmungsgebieten im Saarland

04.03.2021

Die Landesregierung setzt auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des saarländischen Wassergesetzes (SWG) Überschwemmungsgebiete fest. Durch die Festsetzung sollen die im Überflutungsbereich betroffenen Bürger sowie deren Besitztümer gesetzlich geschützt werden. Dazu werden mit der Festsetzung auch Handlungen verboten, die sich negativ auf den Hochwasserabfluss auswirken können. So besteht beispielsweise eine Pflicht zur hochwassersicheren Errichtung oder Nachrüstung von Heizölverbrauchsanlagen in Überschwemmungsgebieten. Die Ausweisung hat auch Auswirkungen auf die Lagerung wassergefährdender Stoffe oder aufschwimmender Gegenstände. Hintergründe zum Thema u. a. eine Broschüre und die Aufzeichnung einer Online-Veranstaltung, finden sich auf der Internetseite des Umweltministeriums unter wasser.saarland.de.

Die aktuelle Festsetzung von Überschwemmungsgebieten betrifft Nebengewässer der Saar. Fachliche Grundlage für die räumliche Abgrenzung ist ein Hochwasserereignis, das statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist (HQ100). In den insgesamt 41 Überschwemmungsgebietskarten sind Grundstücke an den folgenden Gewässern betroffen:

  • Fischbach (ab Quierschied)
  • Köllerbach (ab Heusweiler)
  • Lauterbach (ab Lauterbach)
  • Rossel (ab Mündung Lauterbach; Ortslage Geislautern)
  • Rohrbach (ab St. Ingbert-Mitte)
  • Saarbach (ab Ommersheim)
  • Sulzbach (ab Sulzbach-Altenwald)
  • Wahlbach (ab Heusweiler)
  • Wogbach/Wieschbach (ab Brebach-Fechingen)

Jeder kann bis zum 29.03.2021 Stellungnahmen zur Festsetzung einreichen. Die Stellungnahmen sind beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz oder bei den betroffenen Kommunen einzureichen. Zudem besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen per Email (Betreff: „Stellungnahme zum Festsetzungsverfahren (Block 3)“) an lua@lua.saarland.de zu senden.

Die Karten können auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz eingesehen werden. (Navigation: Themen & Aufgaben > Wasser > Informationen > Hochwasserschutz im Saarland > Überschwemmungsgebiete oder über den Link)