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GmbH online gründen - Teil 2
16.08.2022
Die Identifizierung der Beteiligten erfolgt anhand eines elektronisch übermittelten Lichtbildes in Verbindung mit einem elektronischen Identitätsnachweis, also z. B. dem deutschen Personalausweis mit eID-Funktion.
Außerdem können sich Gründer künftig im Rahmen des Online-Verfahrens vertreten lassen. Hierzu müssen aber Vollmachten, die in elektronisch beglaubigter Form (im Einzelfall auch legalisiert oder mit Apostille versehen) oder in Papierform der Niederschrift beizufügen sind, vorliegen.
Das Online-Gründungsverfahren muss innerhalb von 10 Arbeitstagen abgeschlossen sein. Sind bei der Gründung nur natürliche Personen als Gründungsgesellschafter beteiligt und wird das Musterprotokoll verwendet, muss die Eintragung innerhalb von maximal fünf Arbeitstagen erfolgen.
Auch Handelsregisteranmeldungen von Einzelkaufleuten, Kapitalgesellschaften (GmbH, AG und KGaA) und deutschen und EU-/EWG-ausländischen Zweigniederlassungen können per Videokommunikation mit dem Notar mittels qualifizierter elektronischer Signatur beglaubigt werden.
Außerdem können sich Gründer künftig im Rahmen des Online-Verfahrens vertreten lassen. Hierzu müssen aber Vollmachten, die in elektronisch beglaubigter Form (im Einzelfall auch legalisiert oder mit Apostille versehen) oder in Papierform der Niederschrift beizufügen sind, vorliegen.
Das Online-Gründungsverfahren muss innerhalb von 10 Arbeitstagen abgeschlossen sein. Sind bei der Gründung nur natürliche Personen als Gründungsgesellschafter beteiligt und wird das Musterprotokoll verwendet, muss die Eintragung innerhalb von maximal fünf Arbeitstagen erfolgen.
Auch Handelsregisteranmeldungen von Einzelkaufleuten, Kapitalgesellschaften (GmbH, AG und KGaA) und deutschen und EU-/EWG-ausländischen Zweigniederlassungen können per Videokommunikation mit dem Notar mittels qualifizierter elektronischer Signatur beglaubigt werden.