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Immobilien
Die Immobilienwirtschaft ist eine vielfältige Branche, die sich mit unterschiedlichsten Themen, Aufgaben und Tendenzen auseinandersetzt. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Branche unterliegen einem steten Wandel. Die IHK Saarland bringt die Anliegen der Immobilienwirtschaft in die Gesetzesvorhaben ein und informiert die Branche über die von ihr einzuhaltenden Rechtsgrundlagen und aktuellen Themen. Vom Geldwäschegesetz, über die Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter bis hin zum Energieausweis: Wir informieren Sie hier darüber.
Immobilienwirtschaft
in Zahlen
27.000
Immobilienmakler
sind bundesweit tätig
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Meldungen
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Termine
Di, 11.03.2025, 08:30 Uhr
Early Bird: Einstellung von Mitarbeitern: Was ist alles zu beachten? (Webinar)
Di, 08.04.2025, 08:30 Uhr
Early Bird: Der Arbeitsvertrag: Was muss und was sollte drinstehen? (Webinar)
Di, 13.05.2025, 08:30 Uhr
Early Bird: Arbeitszeit: Was geht und was geht nicht? (Webinar)
Di, 10.06.2025, 08:30 Uhr
Early Bird: Arbeitszeugnis: Wer schreibt, bleibt!? (Webinar)
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Spezialinformationen für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter G01
Wer braucht eine Erlaubnis, um in dieser Branche tätig werden zu dürfen? (PDF)
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Was muss der Immobilienmakler im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäsche beachten? (PDF)
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Immobilienmakler: Pflichtangaben im Impressum auf der Homepage R85
Neben den Kontaktdaten müssen auch Angaben rund um die Erlaubnis im Impressum gegeben werden. (PDF)
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Zertifizierter Verwalter – Prüfung nach dem Wohneigentumsgesetz
Das neue Wohneigentumsgesetz (WEG) sieht ab dem 01.12..2022 eine Prüfung für Verwalter vor.
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Rechtsgrundlagen für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter G01
Grundinformationen für die Erlaubniserteilung (PDF)
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Weiterbildungsverpflichtung der Branche G01
Informationen zu Umfang und Inhalt der Weiterbildungsverpflichtung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (PDF)
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Impressum für Immobilienmakler R85
Worüber muss ich in einem Internetauftritt informieren? (PDF)
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Besonderheiten für Bauträger und Baubetreuer G01a
Bauträger und Baubetreue müssen jährlich Prüfberichte bzw. Negativerklärungen bei der Erlaubnisbehörde einreichen.(PDF)
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Wie werde ich Immobilienmakler?
Neben der Gewerbeanmeldung benötigt der Immobilienmakler eine Erlaubnis nach § 34c GewO. (PDF)
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Wo erhalte ich die Erlaubnis?
Die Erlaubnisse erteilen im Saarland die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte. Die Gewerbemeldung können Sie entweder bei der zuständigen Gemeinde vornehmen. Alternativ können Sie auch unseren unentgeltlichen Service als EA-Saar nutzen.
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Welche Unterlagen muss ich für die Erlaubnis als Immobilienmakler vorlegen?
Polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Bescheinigung in Steuersachen, Eigenauskunft aus dem Vollstreckungsportal, Bescheinigung des Insolvenzgerichts, Versicherungsbestätigung, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeindekasse. (PDF)
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Welche Unterlagen muss ich für die Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter vorlegen?
Polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Bescheinigung in Steuersachen, Eigenauskunft aus dem Vollstreckungsportal, Bescheinigung des Insolvenzgerichts, Versicherungsbestätigung, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeindekasse sowie den Nachweis einer Haftpflichtversicherung. (PDF)
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Wie komme ich meiner Weiterbildungspflicht nach?
Makler und Verwalter müssen innerhalb von drei Jahren 20 Stunden Weiterbildung absolvieren. Inhalt und Anforderungen werden in der Makler- und Bauträgerverordnung definiert. (PDF)
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Wo kann ich mich weiterbilden?
Es gibt zahlreiche Bildungsträger, die qualifizierte Weiterbildungsmöglichkeiten anbieten. (PDF)
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Benötige ich eine Haftpflichtversicherung?
Nur für Wohnimmobilienverwalter ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, für Immobilienmakler nicht. Natürlich ist sie auch für diese empfehlenswert. (PDF)
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Gibt es für mich weiterführende Qualifikationen?
Ja, es gibt zahlreiche IHK-Abschlüsse und Zertifikatslehrgänge, so etwa:
- Immobilienbewerter/in (IHK)
- Immobilienmakler/in (IHK)
- Immobilien-Projektentwickler/in (IHK)
- Immobilienverwalter/in (IHK)
- Internationale Immobiliengeschäfte (IHK)
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Was benötige ich, um in Frankreich als Immobilienmakler tätig zu werden?
Sie benötigen grundsätzlich eine französische Gewerbeerlaubnis (carte profesionnelle). (PDF)
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Was muss ich beachten, wenn ich zusätzlich Darlehen vermitteln will?
Hier wird unterschieden zwischen Darlehen (§ 34c GewO) und Wohnimmobiliendarlehen (§ 34 i GewO). Für jede Art der Darlehen wird eine eigene Erlaubnis mit jeweils eigenen Voraussetzungen benötigt. (PDF)
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Welche Angaben muss ich in meinem Internetauftritt machen?
Das Impressum muss bestimmte Inhalte haben, die wir Ihnen hier anhand von Praxisbeispielen aufzeigen. (PDF)
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An wen wende ich mich bei Beschwerden gegen den Immobilienmakler?
Zuständige Stellen für die Behandlung von Beschwerden sind im Saarland die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte. (PDF)
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