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Krank im Urlaub?

29.07.2020

Viele freuen sich auf die schönste Zeit im Jahr - und dann werden sie während des Urlaubs krank. Krankheitstage sind keine Urlaubstage. Erkrankte Arbeitnehmer sollten deshalb im Urlaub zwingend ein ärztliches Attest bei einem Arzt am Urlaubsort einholen und dieses seinem Arbeitgeber zusenden. Dann hat er einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Arbeitnehmer ist außerdem verpflichtet, seinen Arbeitgeber über die Erkrankung unverzüglich zu informieren. Die Mitteilung umfasst die Arbeitsunfähigkeit an sich, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort. Mit Ende des Urlaubes muss der Arbeitnehmer, sofern er dann wieder gesundgeschrieben ist, anfangen zu arbeiten. Er darf nicht den „ausgefallenen“ Urlaub nachholen, indem er diesen an seinen geplanten Urlaub dranhängt. Er muss vielmehr an seinen Arbeitsplatz zurückkehren und erneut bei seinem Arbeitgeber um neuen Urlaub bitten.