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Aktuelles

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Kunststoffverbot und Verpackungen: Letztes IHK-Online Briefing und neues Merkblatt

18.06.2021

Zum 3. Juli 2021 tritt eine Reihe neuer Verordnungen in Kraft, die viele Produkte und Unternehmen betreffen. Einwegkunststoffprodukte werden teilweise komplett verboten oder müssen besonders gekennzeichnet werden, bevor sie auf den Markt kommen. Außerdem hat die Bundesregierung ein neues Verpackungsgesetz verabschiedet.

Einwegkunststoffverbotsverordnung, Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung, Einwegplastiktütenverbot und Verpackungsgesetzesänderung – wie schön ist die deutsche Sprache, dass man 40 Buchstaben aneinanderreihen kann und trotzdem noch ein verständliches Wort entsteht. Damit diese Worte auch inhaltlich für Sie verständlich werden, laden wir Sie zum letzten Teil unserer Webinarreihe ein.

IHK-Online Briefing am 23. Juni 2021
Mit unserer Veranstaltung möchten wir Ihnen einen genaueren Einblick in die einzelnen Vorgaben bieten. Stand. Nach einer thematischen Einführung von unserer Referentin Eva Weik vom DIHK stehen die Umwelt- und Abfallexperten der IHK Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz/Saarland für Ihre Fragen bereit.

DIHK-Merkblatt zur Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie
Einwegkunststoffverbotsverordnung sowie die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung treten bereits zum 3. Juli 2021 in Kraft. Diese dienen der Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie. Ziel ist die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Dazu werden ab Sommer dieses Jahres bestimmte Einwegkunststoffprodukte verboten, andere sind entsprechend als solche zu kennzeichnen. Ein neues Merkblatt hierzu finden Sie hier.