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Online-Händler aufgepasst: neue Informationspflichten und Änderung in der Widerrufsbelehrung

02.05.2022

Ab dem 28. Mai 2022 haben Unternehmen ihre Identität gegenüber Verbrauchern deutlicher anzugeben. So haben sie stets ihre Telefonnummer und auch ihre E-Mail-Adresse zu benennen. Auch sonstige Kommunikationsmittel, die eine Speicherung der Korrespondenz ermöglichen, können gegebenenfalls genannt werden. Die Angabe einer Faxnummer ist nicht mehr verpflichtend.
Hier ist vor allem an die Musterwiderrufsbelehrung und an das Muster für das Widerrufsformular zu denken. Ab dem Termin 28. Mai ist stets eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer anzugeben.