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Pfändungsfreigrenzen ändern sich zum 1. Juli 2021
02.07.2021
Arbeitgeber, die Lohn- und Gehaltspfändungen für ihre Mitarbeiter erhalten, müssen zum 1. Juli 2021 ihre Abrechnung ändern. Dann erhöhen sich nämlich die Pfändungsfreigrenzen. Der Sockelbetrag steigt von 1.178,59 € auf 1.252,64 €, nicht eingerechnet sind die eventuell bestehenden gesetzlichen Unterhaltspflichten. Erst ab dieser Größenordnung kann der Arbeitgeber die Lohnpfändung entsprechend berücksichtigen. Mehr Infos hierzu enthält unser Infoblatt A24 „Verhaltensregeln für Arbeitgeber bei Lohn- und Gehaltspfändungen“.