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Türkei: Vorlage von Ursprungszeugnissen zum 1. Januar 2021 geändert

22.12.2020

Zum 1. Januar 2021 entfällt in den meisten Fällen die Notwendigkeit, ein Ursprungszeugnis zusätzlich zur Warenverkehrsbescheinigung A.TR bei der Einfuhr in der Türkei vorlegen zu müssen. Am 10. Dezember 2020 hat die Türkei eine Änderung der Zollverordnung im offiziellen Amtsblatt Nr. 31330 veröffentlicht. Die Pflicht zur Vorlage von Ursprungszeugnissen wird auf Waren eingegrenzt, die handelspolitischen Maßnahmen unterliegen. Exporteure sollten im Vorfeld genau klären, welche Dokumente sie für eine reibungslose Einfuhrverzollung beibringen müssen und sollten sich daher mit dem türkischen Importeur abstimmen.