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Veranstaltung
Kennzahl: 15.19472
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Montag, 07. September 2026, 09:00 - 11:30 Uhr
Onlineveranstaltung

Umgang mit dem Elektronischen Zolltarif

Webinar
Kennzahl:
15.19472
Anmeldeschluss:
03.09.2026
Referent/Referentin:
Dominik Wiedmann
Teilnahmeentgelt:
119,00 € (für IHK-Mitglieder)
154,70 €

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Montag, 07. September 2026, 09:00 - 11:30 Uhr

Umgang mit dem Elektronischen Zolltarif

Webinar

Der elektronische Zolltarif (EZT) zählt zu den zentralen Arbeitsinstrumenten für Unternehmen im Import- und Exportgeschäft. Er wird von der deutschen Zollverwaltung bereitgestellt und umfasst sämtliche relevanten Daten des TARIC (Integrierter Tarif der Europäischen Union) sowie zusätzliche nationale Informationen. Der EZT unterstützt dabei, rechtliche Risiken zu reduzieren, indem er alle zollrechtlich relevanten Maßnahmen, Vorschriften und Abgabensätze übersichtlich darstellt. Damit bildet er eine wesentliche Grundlage für die korrekte Erstellung von Zollanmeldungen.
In der täglichen Praxis zeigt sich jedoch oft, dass der EZT für Anwenderinnen und Anwender unübersichtlich erscheint. Häufig ist unklar, wie die Rechercheergebnisse zu interpretieren sind oder welche Bedeutung die einzelnen Angaben haben. Gleichzeitig bietet der EZT enormes Potenzial, um die eigene Zollabwicklung rechtssicher und effizient zu gestalten – weshalb er zum unverzichtbaren Werkzeug jedes Zollsachbearbeitenden gehört.

In unserem Webinar möchten wir Ihnen die vielfältigen Inhalte und Funktionen des EZT näherbringen und Sie auf dem Weg zu einer sicheren und professionellen Anwendung begleiten. Folgende Themen erwarten Sie:

  • Zweck und Bedeutung des EZT
  • Aufbau und Struktur des Systems
  • Anwendung des EZT für Ausfuhren und Einfuhren, inklusive Besonderheiten
  • Tarifliche Einreihung von Waren und Nutzung gerichtlicher Enreihungsentscheidungen
  • Ermittlung relevanter Maßnahmen, insbesondere zu Verboten und Beschränkungen
  • Bestimmung von Zollsätzen bei Importvorgängen, inklusive Kontingente
  • Bedeutung und Anwendung von (Negativ )Codierungen

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Porträt Tatjana Jung (Bild) | Dezember 2014

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung

Tatjana Jung

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