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Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärung 2019
13.01.2021
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2019 von steuerberatenden Steuerpflichtigen wurden durch BMF-Schreiben bis zum 31. März 2021 verlängert. Eine gesetzliche Verlängerung ist sogar vorgesehen bis zum 31. August 2021. Damit wird der Situation der Steuerberater Rechnung getragen, die gerade jetzt in der Corona-Krise viele zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Beantragung von Hilfen wahrgenommen haben. Sie haben somit mehr Zeit, um die Steuererklärung 2019 zu erstellen, ohne dass Verspätungszuschläge drohen.