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Was Unternehmen zur neuen SCIP-Meldepflicht wissen möchten

10.03.2021

Seit Januar gelten für den Einsatz besonders besorgniserregender Stoffe (substances of concern in articles as such or in complex objects or products, SCIP) neue Informationspflichten, die bei vielen Unternehmen Fragen aufwerfen. Antworten hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) auf Grundlage zweier Webinare in einer Liste zusammengestellt.

Die SCIP-Meldepflicht geht aus der europäischen Abfallrahmenrichtlinie hervor und wird in Deutschland über §16f des Chemikaliengesetzes umgesetzt.
Zur Sammlung der Daten hat die Europäische Chemikalienagentur ECHA eine Datenbank eingerichtet. Dort müssen Erzeugnislieferanten seit dem 5. Januar 2021umfangreiche Informationen niederlegen, wenn in ihren Produkten besonders besorgniserregende Stoffe in einem Massenanteil von mehr als 0,1 Prozent enthalten sind. Ziel ist es, durch genauere Kenntnis der Inhaltsstoffe die Möglichkeiten für ein Recycling zu verbessern.
 
Antworten auf Fragen aus der Praxis

Um die Anforderungen, die aus der Meldepflicht entstehen und den Umgang mit den Informationsfeldern in der Datenbank ging es in zwei Online-Veranstaltungen. Gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen REACHLaw klärte der DIHK insgesamt 650 Vertreter von Industrie- und Handelskammern sowie Unternehmen über die neue Rechtslage auf.

Wer muss die Meldung erstellen, wenn viele Einzelerzeugnisse beispielsweise zu einem Kraftfahrzeug zusammengefügt werden? Sind auch Beschichtungen relevant? Wird Großbritannien eine eigene Datenbank aufbauen?

Die in den Webinaren aufgekommenen Fragen hat der DIHK jetzt in einer FAQ-Liste zusammengefasst. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Antworten übernimmt er keine Haftung.