© Serg Nvns - Fotolia.com
Zoll - Atlas Ausfuhr - Umstellung auf AES-P1 sowie Ausfuhr von Sendungen mit Nicht-Unionswaren und verbrauchsteuerpflichtigen Waren zum 15.12.2025
03.11.2025
In zwei Meldungen des Zolls (erste Meldung, zweite Meldung) wird auf das In-Kraft-Treten des Automated Export System Phase 1 (AES P1) zum 15.12.2025 hingewiesen.
Künftig entfällt die Möglichkeit der vorgezogenen Ausgangsabfertigung im Luft-, See-, Post- und Bahnverkehr unter Nutzung des durchgehenden Beförderungsvertrages für verbrauchsteuerpflichtige Waren (sowohl unter Steueraussetzung als auch die des steuerrechtlich freien Verkehrs) sowie für Nicht-Unionswaren, die wiederausgeführt werden (Art. 329 Abs. 7a UZK-IA).
Näheres in den beiden Meldungen:
Künftig entfällt die Möglichkeit der vorgezogenen Ausgangsabfertigung im Luft-, See-, Post- und Bahnverkehr unter Nutzung des durchgehenden Beförderungsvertrages für verbrauchsteuerpflichtige Waren (sowohl unter Steueraussetzung als auch die des steuerrechtlich freien Verkehrs) sowie für Nicht-Unionswaren, die wiederausgeführt werden (Art. 329 Abs. 7a UZK-IA).
Näheres in den beiden Meldungen:
- Atlas Info 0849/25: ATLAS-Ausfuhr (AES): Ende der EU-weiten Übergangsphase zur Umstellung auf AES-P1
- Atlas Info 0853/25: ATLAS-Ausfuhr (AES): Umsetzung des Art. 329 Abs. 7a UZK-IA zum 15.12.2025; Ausfuhr von Nicht-Unionswaren und verbrauchsteuerpflichtigen Waren mit vorgezogener Ausgangsabfertigung