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Änderung der Einfuhrbestimmungen für die GCC-Region (Saudi-Arabien, Oman, Kuwait, Bahrain, Katar, VAE) ab 2025 – Wichtige Informationen
14.01.2025
Seit dem 1. Januar 2025 wurde die erforderlichen Zolltarifnummern beim Import in die GCC-Region (Saudi Arabien, Oman, Kuwait, Bahrain, Katar, VAE) von 8 Stellen auf 12 Stellen erweitert. Dies betrifft alle Importarten B2B, B2C und C2C.
Was bedeutet das?
Für weitere Informationen siehe Qatar General Authority of Customs.
Was bedeutet das?
- Voraussetzung für den Import: 12-stellige Zolltarifnummern
- Auswirkungen bei Nichtbeachtung: Nicht komplett angegebene Zolltarifnummern können zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung führen.
- Sicherstellung der Verwendung gültiger und authentischer 12-stelliger HS-Codes.
- Angabe der HS-Codes bereits bei der Erstellung der Sendung, um Verzögerungen zu vermeiden.
Für weitere Informationen siehe Qatar General Authority of Customs.