Bewachungsgewerbe
Bewachungen
in Zahlen
158
Unterrichtungsverfahren
haben wir 2021 für das Bewachungsgewerbe durchgeführt.
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Meldungen
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Termine
Di, 24.09.2024, 18:00 Uhr
Beschäftigtendatenschutz: Was ist zu beachten?
Di, 08.10.2024, 18:00 Uhr
FIT FÜR … die Lösung von steuerlichen Problemen (Hybrid-Veranstaltung)
IHK Saarland
Di, 12.11.2024, 15:30 Uhr
Arbeitsschutzkonferenz 2024: Sucht im Betrieb - Prävention und Umgang mit Betroffenen
BAGS - Bündnis für Arbeits- und Gesundheitsschutz Saar
Di, 10.12.2024, 18:00 Uhr
Check-up zum Nachweisgesetz
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Anmeldung zur Schulung im Bewachungsgewerbe
Nützliche Informationen rund um die Schulung von der Anmeldung, den notwendigen Sprachkenntnissen bis hin zu den Verständnisfragen, Terminen und Kosten
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Informationen zu den Terminen und Kosten der Sachkundeprüfung
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Bewachungsgewerbe: Informationen für Bewachungsunternehmer und Wachpersonal (G15)
Zusammenfassung aller wesentlichen Rechtsinformationen für Unternehmer und deren Mitarbeiter rund um das Bewachungsgewerbe
Themenschwerpunkte
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Allgemeines zum Bewachungsgewerbe
Grundinformationen für Bewachungsunternehmer und Wachpersonal
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Wirtschaftsschutz
Informationen über Wirtschaftskriminalität, Industriespionage, dem Geldwäschegesetz bis hin zu Informationen zu den vorhandenen Schutz-Netzwerken finden Sie hier.
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Unfallverhütungsvorschriften
Speziell für das Bewachungsgewerbe existieren Unfallverhütungsvorschriften der DGUV.
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Sicherheitswirtschaft im Aufwind
Branchenbericht, SaWi September 2018
Häufig nachgefragt
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Was benötige ich, um mich als Bewacher selbständig zu machen?
Benötigt wird eine Erlaubnis nach § 34a GewO. Die daneben erforderliche Gewerbemeldung können Sie entweder bei der zuständigen Gemeinde vornehmen oder unseren unentgeltlichen Service als EA-Saar nutzen.
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Wo beantrage ich die Bewachererlaubnis?
Die Erlaubnis wird im Saarland vom Gewerbe- oder Ordnungsamt der Gemeinde erteilt.
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Welche Unterlagen muss ich für die Erlaubnis vorlegen?
Polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Bescheinigung in Steuersachen, Eigenauskunft aus dem Vollstreckungsportal, Bescheinigung des Insolvenzgerichts, Versicherungsbestätigung, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeindekasse, Sachkundeprüfung nach § 34a GewO der IHK.
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Was benötige ich als Angestellter in einem Bewachungsunternehmen?
Für Angestellte in Bewachungsunternehmen reicht für die meisten Tätigkeiten eine IHK Schulung (40 stündige Unterrichtung) aus. Für bestimmte Tätigkeiten wird jedoch eine Sachkundeprüfung der IHK benötigt.
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Für welche Tätigkeiten benötige ich als Angestellter eine Sachkundeprüfung?
Für folgende Tätigkeiten benötigen Angestellte eine Sachkundeprüfung:
Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben, Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken, Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte) in leitender Funktion, Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.
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Kann sich jeder zur Unterrichtung oder Sachkundeprüfung anmelden?
Voraussetzung für die Teilnahme an der Unterrichtung oder Sachkundeprüfung sind ausreichende Deutschkenntnisse. Als Mindestvoraussetzung sind Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Kompetenzniveau der selbstständigen Sprachverwendung (B 1) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erforderlich.
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Wie kann ich mich auf die IHK Sachkundeprüfung vorbereiten?
Sie können die IHK Schulung (40 stündige Unterrichtung) oder einen Vorbereitungslehrgang bei einem privaten Bildungsträger besuchen oder sich im Selbststudium vorbereiten.
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Benötige ich spezielle Nachweise, wenn ich im Dienst Waffen mitführen muss, z.B. bei Geld- und Werttransporten?
Wenn im Rahmen des Bewachungsgewerbes von bewachenden Personen auch Waffen mitgeführt werden, sind die Vorschriften des Waffengesetzes zu beachten. Neben einer Zuverlässigkeits- und Waffensachkundeüberprüfung ist ein Bedürfnis für das Führen von Waffen nachzuweisen.
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