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Kennzahl: 17.18461

20 Jahre Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

13.08.2024

20 Jahre alt und trotzdem bei den Arbeitgebern nicht immer bekannt: das Betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM genannt. Sein Ziel: Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden, erneute Arbeitsunfähigkeit zu verhindern und den Arbeitsplatz für den betroffenen Beschäftigten zu erhalten. So werden die damit verbundenen Kosten verringert und das Wissen, die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Mitarbeitenden bleiben dem Unternehmen erhalten. § 167 Absatz 2 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber bereits seit dem 1. Mai 2004, für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Infoblatt „Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)“ auf unserer Homepage unter der Kennzahl 890.