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20 Jahre Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
13.08.2024
20 Jahre alt und trotzdem bei den
Arbeitgebern nicht immer bekannt: das Betriebliche Eingliederungsmanagement,
kurz BEM genannt. Sein Ziel: Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden,
erneute Arbeitsunfähigkeit zu verhindern und den Arbeitsplatz für den betroffenen
Beschäftigten zu erhalten. So werden die damit verbundenen Kosten verringert
und das Wissen, die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Mitarbeitenden bleiben dem
Unternehmen erhalten. § 167 Absatz 2 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber bereits
seit dem 1. Mai 2004, für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als
sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein
Betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Weitere Informationen
finden Sie in unserem Infoblatt „Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)“ auf unserer
Homepage unter der Kennzahl 890.