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Ab in den Urlaub

24.02.2020

In den meisten Betrieben laufen bereits jetzt die Jahresplanungen für den Sommerurlaub. Der Urlaubsantrag ist dabei keine reine Formsache: Der Arbeitnehmer muss den Urlaubsantrag stellen. Für die Gewährung des Urlaubs ist jedoch alleine der Arbeitgeber zuständig. Mehr Infos dazu in unserem Infoblatt A18 „Urlaub“.