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Ab in den Urlaub!?

12.06.2024

Bald steht sie wieder an, die Urlaubszeit, die immer wieder in den Betrieben zu Fragen führt. Jeder Mitarbeitende hat einen gesetzlichen Urlaubsanspruch in Höhe von 24 Werk-tagen, ausgehend von einer 6-Tage-Woche. Der Urlaubsanspruch steht sowohl Voll- als auch Teilzeitarbeitskräften zu. Für die Berechnung des konkreten Urlaubsanspruchs ist relevant, an wie vielen Tagen - nicht wie viele Stunden - der Mitarbeitende in der Woche arbeitet. Grundsätzlich legt der Arbeitnehmer fest, wann er seinen Urlaub machen will. Der Arbeitgeber muss den Urlaub genehmigen. Er kann den Urlaubsantrag nur ablehnen aufgrund dringlicher betrieblicher Belange oder aufgrund der Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer. Ist der Urlaubsantrag genehmigt, kann der Arbeitgeber den bereits erteilten Urlaub nicht mehr widerrufen. Nur bis zur Urlaubserteilung hat der Arbeitgeber das Recht, den vom Mitarbeiter beantragten Urlaub abzulehnen.

Mehr Informationen zum Urlaubsanspruch finden Sie in unserem Infoblatt „Urlaub“ unter www.saarland.ihk.de, Kennzahl 890.