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Achtung! Neue Spielzeugrichtlinie

20.07.2011

Heute tritt in Deutschland der erste Teil der neuen EU-Spielzeugrichtlinie in Kraft. Für den Verbraucher gedacht, wirkt es sich vor allem auch für die Händler aus. Diese müssen, vor allen Dingen in ihrem Online-Shop, Warnhinweise zu dem verkauften Spielzeug bereits auf der Produktseite selbst bereithalten. Die Warnhinweise müssen zwingend mit dem Wort „Achtung“ eingeleitet werden. Weitere Überprüfungspflichten zu dem Spielzeug selbst werden auch für die Händler durch die neue Richtlinie eingeführt. Online-Händler, so die IHK Saarland, sollten ihren Webshop auf die Einhaltung der neuen Spielzeugrichtlinie überprüfen. Es gibt nämlich keine Übergangsfrist für die Beachtung der Warnhinweise.