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Alle Jahre wieder
27.11.2013
Weihnachten ist eine gute Möglichkeit, sich bei den Mitarbeiten mit Extrageld zu bedan-ken. In manchen Jahren kann das Weihnachtsgeld aber gerade für kleinere und mittelständische Arbeitgeber eine finanzielle Herausforderung sein. Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Die Auszahlung muss deshalb entweder im Arbeitsvertrag geregelt sein oder in einer Betriebsvereinbarung stehen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so kann aufgrund betrieblicher Übung ein Anspruch auf Auszahlung des Weihnachtsgeldes bestehen. Was es dabei zu beachten gilt, zeigt unser Infoblatt A31 „Weihnachtsgeld“ - Kennzahl 67.