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Anpassung im Impressum notwendig

31.07.2024

Das Telemediengesetz (TMG) wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Es dient der Umsetzung des Digital Services Act (DSA) der EU. Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für digitale Angebote, wie Online-Plattformen und Suchmaschinen. Die mit der Umstellung einhergehenden Änderungen sind in erster Linie begrifflicher Natur.

Wer in seinem Impressum § 5 TMG als Rechtsgrundlage nennt, sollte sein Impressum anpassen und auf das DDG verweisen. Alternativ kann die Angabe des einschlägigen Paragrafen auch vollständig weggelassen werden. Inhaltlich hat sich nichts geändert. Auch die Nummerierung ist gleich geblieben. Aus § 5 TMG wird also § 5 DDG.

Auch das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) wird durch das Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) ersetzt. Relevant wird das insbesondere für Angaben in der Datenschutzerklärung und/oder im Cookie-Banner, sofern bislang auf § 25 TTDSG verwiesen. Auch hier ändert sich lediglich die Gesetzesbezeichnung (jetzt: § 25 TDDDG).